Elf Minuten Vergewaltigung: Bundesgericht fällt brisantes Urteil
In einem brisanten Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass die Dauer einer Vergewaltigung die Strafe beeinflussen kann. Erhöht werden muss sie trotzdem.
Das Wichtigste in Kürze
- 2020 wurde eine Frau in Basel elf Minuten lang von zwei Männern vergewaltigt.
- Das Basler Appellationsgericht hielt die Dauer für eher kurz und deshalb strafmildernd.
- Nun stimmte das Bundesgericht der Vorinstanz in Teilen zu.
Laut einem am Mittwoch ergangenen Urteil des Bundesgerichts kann die Dauer einer Vergewaltigung Einfluss auf die Strafzumessung haben. Das oberste Gericht hatte dem Basler Appellationsgericht zugestimmt. Dieses hatte geurteilt, dass eine relativ kurze Dauer von 11 Minuten bei einer Vergewaltigung eine niedrigere Strafe begünstige.
Elf Minuten Martyrium
Wie unter anderem der SRF berichtet, sei es im vorliegenden Fall um die Vergewaltigung einer Frau nach einem Diskobesuch gegangen. Auf dem Heimweg sei sie von zwei Männern zeitgleich vaginal und oral vergewaltigt worden. Während der elf Minuten dauernden Tat hätten die 17 und 33 Jahre alten Männer die Positionen gewechselt.
Neben der Dauer der Vergewaltigung hatte das Basler Gericht auch das Verhalten des Opfers vor der Tat zur Urteilsfindung herangezogen. Dem widersprach das Bundesgericht in seinem Entscheid. Vorherige einvernehmliche sexuelle Handlungen mit einem anderen Mann könnten nicht strafmildernd berücksichtigt werden.
Bundesgericht fordert höhere Strafe für Vergewaltiger
Auf Entscheid des Bundesgerichts geht der Fall nun an die Vorinstanz zurück. Hier erwartet den älteren der beiden Täter ein höheres Strafmass als zuvor. Das Verfahren gegen den Minderjährigen ist noch nicht abgeschlossen.
Nach dem Urteil des Appellationsgerichts war es zu massiven Protesten in mehreren Städten der Schweiz gekommen. Unter anderem hatten Hunderte in Basel für elf Minuten schweigend ihre Hände hochgehalten. So demonstrierten sie, wie lang diese Zeitspanne ist.