Eine US-Mutter erntet Kritik, weil sie Geld für ein «Playdate» verlangt. In der Schweiz ist das zwar unüblich, kommt aber vor – etwa beim Kindergeburtstag.
Eine Mutter verlangt nach einem Spiele-Nachmittag Geld von der anderen Mutter. - Instagram / @betchwithnolife

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn man zu Besuch ist, sind Essen, Trinken und aufs WC gehen üblicherweise gratis.
  • Eine US-Mutter verlangt jedoch nach dem Besuch eines Gspänlis ihrer Tochter Geld.
  • «Schlechter Stil», sagt eine Knigge-Expertin dazu.
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Eine Mutter aus den USA sorgt auf Instagram mit einem kontroversen Video für Aufsehen. «Können wir es normalisieren, der anderen Familie Geld zu schicken, wenn Kinder abmachen?», fragt sie an ihre Follower gewandt.

Der Hintergrund: Ihre Tochter hatte ein Gspänli zum Spielen eingeladen. Im Anschluss stellt die Instagram-Nutzerin der anderen Mutter 15 Dollar (13,50 Franken) in Rechnung – für die entstandenen Kosten.

Denn: Das andere Mädchen hat «Ressourcen und Essen verbraucht, während sie hier war». Zum Beispiel Kreide, Früchte, Joghurt und Fruchtsaft.

Die Gastgeberin verlangt jedoch nicht nur Geld für Nahrungsmittel. Sondern auch dafür, dass das Meitli auf dem Sofa gesessen und eine Puppe kaputtgemacht hat. Zudem sei es dreimal auf dem WC gewesen.

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Eine Mutter verlangt Geld von der anderen Mutter, nachdem ihre Töchter sich zum Spielen abgemacht haben. (Symbolbild)
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Sie stellt die Kosten fürs Essen, Trinken und auf dem Sofa sitzen in Rechnung. (Symbolbild)
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Ausserdem habe das Mädchen dreimal das WC benutzt. (Symbolbild)
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Eine Knigge-Expertin sagt: Das zeugt von schlechtem Stil. (Symbolbild)
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In der Schweiz kennt man das Phänomen dem Dachverband Budgetberatung Schweiz zufolge von Kindergeburtstagen. (Symbolbild)

Dafür muss die Mutter ordentlich Kritik einstecken. «Das ist ein Witz, oder?», fragt ein User in der Kommentarspalte. Ein anderer meint: «Deine Tochter hat definitiv gerade eine Freundin verloren.»

Eine weitere Nutzerin sagt: Sie könne es verstehen, Geld zu verlangen, wenn man den Kino- oder Museumseintritt für ein anderes Kind bezahlt hat. «Aber nicht, um aufs Klo zu gehen», hält sie fest.

Geld dafür zu verlangen, dass das eigene Kind Freunde einlädt, kommt also nicht gut an. Dennoch hat es diese Praxis bereits in die Schweiz geschafft.

Geld fürs Abmachen kann zur Belastung werden

«Wir kennen dieses Phänomen seit einigen Jahren von Kindergeburtstagen», sagt Philipp Frei, Geschäftsführer des Dachverbands Budgetberatung Schweiz.

Würdest du den Eltern des Gspänlis deiner Kinder eine Rechnung für Essen und Trinken schicken, wenn das Kind bei dir etwas konsumiert?

Aber nicht alle haben für so etwas Geld übrig. Frei erklärt: «Für Familien mit knappen Finanzen können solche Ausgaben zu einer Belastung werden.»

Gleichzeitig wolle man seinem Kind «natürlich auch etwas gönnen», so Frei. Das sei für viele Eltern belastend.

«Kinder sehen, was bei ihren Klassen-Gspänli normal ist und vergleichen das mit ihrer Realität», erklärt Frei. Es sei aber wichtig zu betonen, dass viele Familien mit wenig Geld sehr kreative Lösungen finden. So könnten sie auch mit wenig Geld erlebnisreiche Aktivitäten bieten.

«Zeugt von schlechtem Stil»

Auch Knigge-Expertin Katrin Künzle hält nicht viel davon, Geld für Spiele-Nachmittage zu verlangen. Das sei in der Schweiz nicht üblich. «Wenn das eigene Kind ein Gspänli eingeladen hat, zeugt es von Gastfreundlichkeit, diesem Getränke und Snacks anzubieten», hält sie fest. In der Regel werde ja auch das eigene Kind wieder eingeladen.

«Es ist ein Geben und ein Nehmen. Wenn bei den Eltern die Kosten für Essen und Trinken eingefordert werden, zeugt dies von schlechtem Stil», so Künzle. Falls man das so handhaben wolle, müsse man die Eltern vorher darüber informieren.

Hast du Kinder?

Etwas anders sehe die Sache aus, wenn das Gspänli zum Beispiel eine sehr wertvolle Vase kaputtgemacht hat. Dann «kann man sich mit den Eltern in Verbindung setzen, damit eventuell die Versicherung den Schaden übernimmt», sagt die Expertin. «Dies gilt aber nicht für normales Spielzeug, das beim Spielen kaputtgehen kann.»

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