Die ETH Zürich verkauft vier Liegenschaften an bester Lage. Gesamthaft kosten die Häuser mindestens 24 Millionen Franken. Die Lokal-Politik reagiert.
Villa Zürich
An der Voltastrasse 18, 24 und 26 verkauft die ETH drei nebeneinanderliegende Villen. - Tsüri.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Die ETH verkauft vier Liegenschaften im Zürcher Kreis 6 und 7.
  • Die Häuser sollen wieder ihrem ursprünglichen Zweck dienen – dem Wohnen.
  • Laut der Stadtzürcher SP solle die Stadt den Kauf der Liegenschaften prüfen.
  • Die FDP hingegen lehnt die Einmischung der Stadt ab.
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Als «herrschaftliche Villa» oder «Mehrfamilienhaus in Zürich» stehen aktuell vier Liegenschaften auf Homegate zum Verkauf. Die Preise sind auf Anfrage. Eigentümerin der Villen im Kreis 6 und 7 ist die ETH, also die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Aus den Verkaufsunterlagen, die Tsüri.ch vorliegen, geht hervor, dass der Richtpreis für die Liegenschaft an der Turnerstrasse bei 13,2 Millionen liegt, für die anderen drei nebeneinanderliegende Liegenschaften an der Voltastrasse liegt dieser bei 3,6 Millionen, 4,5 Millionen und 2,7 Millionen. Verkaufen will die ETH die Objekte an den Meistbietenden.

In Hochschul-Standorten soll wieder gewohnt werden

Dass in Zeiten von akuter Wohnungsnot der Bund in Zürich Liegenschaften im Bieterverfahren veräussert, mag auf den ersten Blick erstaunen. Doch die Verkäufe gehen auf einen Vertrag zwischen der Stadt und der ETH aus dem Jahr 2010 zurück: Dieser verlangt eine «Wohnraum-Rückführung».

Wohnhäuser, die seit Jahren für die Zwecke von Universität und ETH genutzt worden sind, sollen wieder ihrem ursprünglichen Zweck dienen – dem Wohnen.

ETH Zürich
Dank «Wohnraum-Rückführung» soll an ETH-Standorten wieder gewohnt statt studiert werden. - Tsüri.ch

Auf Anfrage bei der ETH heisst es: «Im Zusammenhang mit den bundeseigenen Liegenschaften werden aktuell die letzten fünf Liegenschaften, mit der Auflage zur Wohnraum-Rückführung durch den Erwerber, veräussert.» Die Verkäufe sollen bis 2025 abgeschlossen sein und somit der Vertrag mit der Stadt erfüllt sein.

Die ETH muss zu «Marktpreisen» verkaufen

Dass die ETH die Liegenschaften im Bieterverfahren an den Höchstbietenden verkauft, legitimiert die Hochschule mit dem Gesetz. Der Bund muss laut Verordnung seine Liegenschaften grundsätzlich zu «Marktpreisen» veräussern.

Mehrfamilienhaus Zürich
Der Richtpreis für dieses Mehrfamilienhaus an der Turnerstrasse 1 liegt bei 13,2 Millionen Franken. - Tsüri.ch

Oliver Heimgartner, Co-Präsident der Stadtzürcher SP, findet es grundsätzlich falsch, dass Wohnraum im Besitz der öffentlichen Hand im Bieterverfahren verkauft werde, weil dadurch die Mieten weiter steigen.

«Wir erwarten, dass die ETH der Stadt die Liegenschaften für einen vernünftigen Preis verkauft, statt an die Meistbietenden», sagt Heimgartner. Die Stadt sollte einen Kauf prüfen.

Dagegen stellt sich die FDP. Den Verkauf begrüsst die FDP, denn die ETH sollte kein aktives Immobilienportfolio bewirtschaften. Doch die Stadt sollte nicht als Käuferin fungieren. Die Wohnungsnot werde mit solchen Käufen weder verbessert noch verschlechtert, zumal keine Wohnungen entstehen oder verschwinden, so FDP-Präsident Përparim Avdili.

Er spricht von «massiven Verschwendungen von städtischen Ressourcen», wenn die Stadt anfange, Villen zu kaufen. Der Fokus der Stadt müsse auf anderen Liegenschaften mit Verdichtungspotential liegen.

Stadt hat Vorkaufsrecht

Bei Liegenschaften des Bundes und auch des Kantons hat die Stadt Zürich aber ein Vorkaufsrecht. Das heisst: Der Bund informiert die Stadt über den bevorstehenden Verkauf von Liegenschaften. Das sei passiert, bestätigen beide Parteien.

Nach Abschluss des Bieterverfahrens kann die Stadt die Liegenschaft zum höchsten Erwerbsgebot erwerben. Für die vier Liegenschaften wurde weder vom Bund, dem Kanton oder noch der Stadt Interesse geltend gemacht, heisst es bei der ETH.

Ob die Stadt allenfalls doch noch das Vorkaufsrecht geltend macht? «Aus Wettbewerbs- und Diskretionsgründen geben wir über Akquisitionstätigkeiten keine Auskunft», so die Liegenschaftsverwaltung. Die Stadt Zürich informiere per Medienmitteilung, sobald der Stadtrat einen Erwerb beschlossen hat.

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Hinweis: Dieser Artikel ist zuerst bei «Tsüri.ch» erschienen. Autorin Lara Blatter ist Co-Geschäftsleiterin und Redaktorin beim Zürcher Stadtmagazin.

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