Vor dem Zürcher Obergericht steht heute ein 53-jähriger Mann. Dem ehemaligen Cevi-Leiter werden sexuelle Übergriffe an Buben vorgeworfen.
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Das Gebäude des Zürcher Obergerichts. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ex-Cevi-Leiter soll insgesamt acht Buben missbraucht haben.
  • Dem 53-Jährigen droht eine Freiheitsstrafe von über neun Jahren.
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Ein 53-jähriger ehemaliger Cevi-Leiter steht heute Freitag vor dem Zürcher Obergericht. Das Bezirksgericht Dietikon ZH hatte ihn im Mai 2017 wegen sexueller Übergriffe auf Buben zu 9 Jahren und 4 Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Der Fall gilt als einer der schwersten Pädophilie-Fälle im Kanton Zürich.

Ab 1994 hatte sich der Beschuldigte während rund 20 Jahren an insgesamt acht Buben zwischen 5 und 15 Jahren vergangen. Manche waren jahrelang betroffen. Zudem stellten die Ermittler bei ihm tausende einschlägige Filme und Bilder sicher – auch Videoaufnahmen der eigenen Übergriffe.

«Ersatzvater»-Rolle

Der Mann, der damals Leiter der christlichen Jugendgruppe Cevi war, erschlich sich das Vertrauen der Knaben und deren Eltern. Dabei wählte er gezielt Kinder aus problembeladenen Familien aus. Für manche hatte er die Rolle eines «Ersatzvaters» oder eines «Göttis».

Die meisten Übergriffe erfolgten beim Beschuldigten zu Hause. Häufig betäubte er die Jungen mit präpariertem Eistee. Vielfach filmte er seine Taten. Sein Treiben flog erst auf, als ein ehemaliges Opfer den Mann im Auto sah – wieder zusammen mit einem Buben.

Er zeigte ihn an, der Fall kam ins Rollen. Seit Ende 2015 befindet sich der Beschuldigte in Haft.

Teilweise geständig

Das Bezirksgericht Dietikon ZH sprach den teilweise geständigen Mann wegen sexueller Nötigung, Schändung, sexueller Handlungen mit Kindern, Pornografie und weiterer Delikte – alle mehrfach begangen – schuldig. Den Opfern sprach das Gericht Genugtuungszahlungen von insgesamt 52'000 Franken sowie einiges an Schadenersatz zu. Während des Strafvollzugs muss der Mann eine Therapie absolvieren.

Mit dem Strafmass von 9 Jahren und 4 Monaten lag das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Freiheitsentzug gefordert hatte. Die Verteidigung hatte erfolglos eine teilbedingte dreijährige Freiheitsstrafe beantragt.

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