Gericht

Ex-Kommandant der Tessiner Grenzwache vor Gericht

Keystone-SDA
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Locarno,

Heute Freitag beginnt der Gerichtsprozess um den ehemaligen Kommandant des Tessiner Grenzwachkorps.

Die Schweizer Armee.
Die Schweizer Armee. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute steht der Ex-Kommandant der Grenzwache im Tessin vor Gericht.
  • Mauro Antonini hatte eine «schwarze Kasse» mit Geld eingerichtet.

Der ehemalige Kommandant des Tessiner Grenzwachtkorps steht heute Freitag vor Gericht. Zusammen mit einem Untergebenen muss sich Mauro Antonini wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Veruntreuung verantworten. Sein Anwalt bestreitet dies. Antonini hatte von 2009 bis 2018 eine «schwarze Kasse» mit Geld eingerichtet, das eigentlich für Prämien vorgesehen war.

Die Affäre, bei der es sich um 7000 Franken handelte, war 2018 durch einen anonymen Brief aufgedeckt worden. Dieser prangerte Missstände innerhalb der Region 4 des Grenzwachtkorps an, die von Oberst Antonini geleitet wurde.

Ex-kommandant
Antonini hatte eine «schwarze Kasse» mit Geld eingerichtet. - Keystone

Antonini wurde von seinem Untergebenen und Mitangeklagten, einem Stabshauptmann, beschuldigt: Er habe die Idee der «schwarzen Kasse» gehabt. Im Januar 2021 entliess ihn die damalige Eidgenössische Zollverwaltung (EZV). Das Eidgenössische Verteidigungsdepartement (VBS) verfasste im November eine Anklageschrift.

Anklagen bestätigt

Am Freitag bestätigte der Auditor des Militärgerichts in Locarno die Anklagen. Es geht um wiederholte ungetreue Geschäftsbesorgung, wiederholte Urkundenfälschung und Veruntreuung in Bezug auf den ehemaligen Stabskapitän. Sowie wegen wiederholter ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Veruntreuung und Anstiftung zur Veruntreuung in Bezug auf Antonini.

Der Staatsanwalt forderte 80 Tagessätze bedingt während zwei Jahren und 3500 Franken Busse für den Hauptmann. Und 120 Tagessätze bedingt während zwei Jahren und 4500 Franken Busse für Antonini.

Die Verteidiger betonten den «guten Glauben» der beiden Angeklagten. Sie beabsichtigten, die Gelder aus der «schwarzen Kasse» für dienstliche Ausgaben zu verwenden: «Keiner von ihnen hat auch nur einen Rappen für seinen persönlichen Gebrauch eingesteckt», argumentierten sie.

Der Verteidiger fordert Strafmilderung

Der Verteidiger des ehemaligen Stabshauptmannes betonte, dass sein Mandant bei der Einrichtung dieser Kasse den Befehlen seines Kommandanten gefolgt sei. Er gab lediglich eine Unterschlagung von rund 1500 Franken zu, die ursprünglich für einen Kulturverein des Grenzwachtkorps bestimmt waren. Er forderte eine starke Reduzierung der geforderten Strafe.

Der Anwalt von Antonini wies die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten zurück und forderte dessen Freispruch auf der ganzen Linie. Er verlangte 30'000 Franken Genugtuung und die Rückerstattung der Verfahrenskosten. Schliesslich erinnerte er daran, dass der Bund keinen Schaden erlitten habe und verwies auf die «brillante» Militärkarriere von Antonini.

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