Fall Hefenhofen: Gericht in Arbon klagt Bauer wegen Tierquälerei an
Im Bezirksgericht Arbon TG wurde der Fall Hefenhofen behandelt. Einem Landwirt wird massive Tierquälerei vorgeworfen. Sein Verteidiger fordert Freispruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Bezirksgericht Arbon TG wird ein Landwirt wegen Tierquälerei angeklagt.
- In den Medien kursierende Fotos sollen den alarmierenden Zustand des Hofes gezeigt haben.
- Sein Verteidiger fordert nun den Freispruch.
Seit Mittwoch läuft der Prozess zum Fall Hefenhofen vor dem Bezirksgericht Arbon TG. Der 54-Jährige wurde wegen «monströser» Tierquälerei beschuldigt.
Laut Anklage soll er die Tiere massiv vernachlässigt, schlecht ernährt und teilweise sogar misshandelt haben.
Der Staatsanwalt fordert 6 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei, Gefährdung des Lebens sowie zahlreiche weitere Delikte. Das Urteil folgt am 21. März.
Der Verteidiger des Schweizer Bauers fordert einen umfassenden Freispruch sowie den Verzicht auf ein Tätigkeitsverbot.
Laut Verteidiger war Hefenhofen-Hof in gutem Zustand
Bereits Anfangs August 2017 wurde der Fall Hefenhofen zum Thema. Nachdem Tierschützerinnen und Tierschützer auf die Missstände aufmerksam gemacht hatten, kam es schliesslich zur Hofräumung. Die Pferde wurden später versteigert. Die damaligen Amtstierärzte konnten jedoch «kein akutes Tierleid» feststellen.
Der Verteidiger rekapitulierte und kritisierte die Vorgänge, die zur Zwangsräumung des Hofs geführt hätten. Den Auftakt hätten in den Medien kursierende Fotos gemacht. Welche die Tierschützer von den angeblich alarmierenden Zuständen auf dem Hof gemacht hätten. Diese Bilder seien allerdings nie daraufhin geprüft worden, ob sie nicht manipuliert worden seien.
Ein Fernsehbericht, ein paar Tage vor der Hofräumung, habe jedenfalls «überhaupt keine Missstände» auf dem Hof gezeigt. Dieser entsandt mit Einverständnis des Beschuldigten.
Der Landwirt sei «gut umgegangen» mit den Tieren. Gemäss den Schilderungen des Anwalts waren die Zustände auf dem Hof bei weitem nicht wie auf den Bildern.
Es dränge sich der Eindruck auf, der Beschuldigte müsse eine Rolle als alleiniger Sündenbock spielen. Der Prozess gegen ihn werde als erster und «im grellen Medienlicht» durchgeführt. Wenn später der Prozess gegen die Amtstierärzte stattfinde, dürfte das öffentliche Interesse erloschen sein. Ein Antrag auf Vereinigung der Verfahren sei aber, bestätigt vom Bundesgericht, abgelehnt worden.
Urteilseröffnung Fall Hefenhofen am 21. März
Am 21. März werden die Urteile gegen den Landwirt sowie die vier Mitbeschuldigten verkündet. Neben dem Bauer sind auch noch zwei Metzger aufgrund eines illegalen Ferkelhandels angeklagt. Des Weiteren angeklagt sind eine ehemalige Praktikantin sowie die Ex-Freundin des Beschuldigten.