Gericht

Freigesprochene Klimaaktivistin steht in Zürich erneut vor Gericht

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Zürich,

Im Juni 2020 beteiligte sich eine Klimaaktivistin an der Blockade der Zürcher Quaibrücke. Jetzt muss sie sich vor dem Obergericht verantworten.

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Das Zürcher Obergericht. (Archiv) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Klimaaktivistin steht vor dem Zürcher Obergericht.
  • Der Staatsanwalt fordert eine bedingte Geldstrafe wegen Nötigung.
  • Der Bezirksrichter hatte die Westschweizerin noch freigesprochen.

Eine Klimaaktivistin aus der Westschweiz, die an einer Strassenblockade beteiligt war, muss sich heute Dienstag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Der Bezirksrichter hatte sie noch freigesprochen – allerdings darf dieser keine Klimafälle mehr bearbeiten.

Die 31-jährige Hebamme hatte mit anderen Klimaaktivistinnen und -aktivisten im Juni 2020 während mehreren Stunden die Zürcher Quaibrücke blockiert. Die Staatsanwaltschaft fordert dafür eine bedingte Geldstrafe wegen Nötigung.

Bezirksrichter soll laut Staatsanwaltschaft befangen sein

Der zuständige Bezirksrichter hatte die Aktivistin jedoch überraschend freigesprochen – aus Prinzip, weil er die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit schützen wolle, wie er damals bei der Urteilseröffnung sagte. Er werde auch bei künftigen Klima-Prozessen immer Freisprüche verhängen.

Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin ein Ausstandsbegehren gegen den Richter, weil dieser offenbar Sympathien für die Klimaaktivisten hege und befangen sei. Die Sache liegt mittlerweile bei Bundesgericht. Bis dieses entschieden hat, muss der mutmasslich befangene Richter die zahlreichen Klima-Prozesse den anderen Richterinnen und Richtern überlassen.

Die Staatsanwaltschaft zog den Fall der freigesprochenen Aktivistin vor Obergericht. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 110 Franken wegen Nötigung sowie wegen Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, dies weil der Tram- und Busverkehr auf der Quaibrücke blockiert war.

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