Freispruch für Amnesty-Mitarbeiterin nach Protest in Bern
Eine Mitarbeiterin von Amnesty International wehrte sich erfolgreich gegen eine Busse nach einem Protest.
Eine Mitarbeiterin der Menschenrechtsorganisation Amnesty International ist am Donnerstag vor Gericht in Bern freigesprochen worden. Sie hat sich gegen eine Busse von 300 Franken gewehrt, die ihr nach einem Protest vor der russischen Botschaft in Bern auferlegt worden war.
Die als Amnesty-Mitarbeiterin gekennzeichnete Frau wollte im März 2022 zusammen mit weiteren fünf Kolleginnen und Kollegen der russischen Botschaft eine Petition für Frieden in der Ukraine überreichen. Dazu kam es aber nicht. Die Gruppe wurde gestoppt.
Die Frau erhielt die Busse aufgebrummt, weil das städtische Polizeiinspektorat die Aktion als unbewilligte Kundgebung taxierte.
Aktivistin erhält Recht
Die Aktivistin wehrte sich gegen die Sanktion und erhielt nun vor dem erstinstanzlichen Regionalgericht Bern-Mittelland Recht, wie Amnesty International am Donnerstag mitteilte.
Die Menschenrechtsorganisation hält die Übergabe von Petitionen an Botschaften für ein wichtiges Instrument im Kampf für Menschenrechte. Insofern begrüsste Amnesty International den Freispruch.
Das Gericht habe es aber versäumt, sich vertieft mit der Bewilligungspflicht für Kundgebungen in Bern auseinanderzusetzen, kritisiert die Organisation in ihrer Mitteilung. Solche Protestaktionen dürften ihrer Ansicht nach gar nicht erst einer Meldepflicht unterworfen sein.