Gefängnisstrafen für Beteiligte an Überfall auf Geldtransporter

Keystone-SDA
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Renens (VD),

Zwei Beteiligte des Überfalls auf einen Geldtransporter im Kanton Waadt im Jahr 2018 wurden zu langen Haftstrafen verurteilt.

Zwischen 2017 und 2019 kam es im Kanton Waadt zu einer Serie von Angriffen auf Geldtransporter. Hier ein Bild nach einem Überfall in Daillens. (Archivbild)
Zwischen 2017 und 2019 kam es im Kanton Waadt zu einer Serie von Angriffen auf Geldtransporter. Hier ein Bild nach einem Überfall in Daillens. (Archivbild) - sda - Keystone/LAURENT GILLIERON

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwischen 2017 und 2019 wurden im Kanton Waadt mehrmals Geldtransporte überfallen.
  • Zwei Männer, die an einem Überfall beteiligt waren, sind nun verurteilt worden.
  • Für die Mithilfe bei der Organisation erhalten sie beide unbedingte Freiheitsstrafen.

Zwei Männer, die 2018 am Überfall auf einen Geldtransporter im waadtländischen Chavornay beteiligt waren, müssen sieben beziehungsweise elf Jahre ins Gefängnis. Das Kriminalgericht in Renens verurteilte die beiden Genfer am Freitag zu unbedingten Freiheitsstrafen.

Die beiden Männer in den Dreissigern waren nicht direkt an der Ausführung des Überfalls beteiligt. Nach Ansicht des Gerichts spielten sie jedoch eine «unverzichtbare und entscheidende Rolle» bei der Organisation der Tat, bei der 25 Millionen Franken erbeutet worden waren.

Die Richter kamen zum Schluss, dass die Angeklagten seit dem Beginn an mit der Planung des Überfalls zu tun hatten, zunächst bei einem gescheiterten Versuch in Daillens VD im Jahr 2017 und dann ein Jahr später in Chavornay VD. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer mehrere Treffen und Sichtungen organisiert hatten. Einer der beiden warb zudem im Verbrechermilieu in Lyon (F) die Täter an, die den Überfall schliesslich ausführten.

Die Richter zeigten sich überzeugt davon, dass die beiden Angeklagten beim Coup nicht nur die Rolle eines «einfachen Assistenten oder Komplizen» hatten, wie diese behaupteten, sondern die eines echten «Mitverursachers» des Raubüberfalls.

Angeklagte beteuern, nicht bei Planung beteiligt gewesen zu sein

Der Beteuerung der Angeklagten, dass sie weder bei der Planung noch bei der Verübung des Überfalls beteiligt gewesen seinen, schenkten die Richter keinen Glauben.«Es gab nie einen Rückzug vom Projekt, die Angeklagten haben ihre Rolle bis zum Ende» durchgezogen«, sagte Gerichtspräsident Donovan Tesaury.

Die Schuld der beiden Angeklagten wiege «sehr schwer». Der Gerichtspräsident prangerte zudem die «Skrupellosigkeit» und die «egoistischen Motive» der beiden Männer an.

Geldtransport
Der ausgebrannte Geldtransporter in Daillens VD. - keystone

Einer der Angeklagten, der sich zahlreicher anderer Straftaten schuldig gemacht hatte, darunter ein Fall von Homejacking in Genf, wurde zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Der zweite, der nur für den Versuch in Daillens und den Raubüberfall in Chavornay vor Gericht stand, wurde mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren bestraft.

Die Strafe fiel somit etwas milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte Freiheitsstrafen von acht und 14 Jahren für die Angeklagten gefordert.

Überfallserie im Kanton Waadt

Zwischen 2017 und 2019 gab es im Kanton Waadt eine beispiellose Serie von Überfällen auf Geldtransporte. 2017 in Nyon, im Februar 2018 in Chavornay, im April und im Juni 2018 in Le Mont-sur-Lausanne, im August 2019 in La Sarraz und im Dezember 2019 in Daillens.

Seit der Staatsrat Ende 2019 einen Dringlichkeitsbeschluss erlassen hatte, gab es keine Angriffe auf Geldtransporter auf Waadtländer Boden mehr. Nach einem neuen Waadtländer Gesetz müssen grössere Geldbeträge mit schweren Fahrzeugen (über 3,5 Tonnen) transportiert werden, die gepanzert und mit einer Vorrichtung ausgestattet sind, die den Inhalt im Falle eines Überfalls wertlos macht.

Ausserdem darf der Transport nur noch zwischen 5 und 22 Uhr erfolgen und der Wert der transportierten Banknoten ist auf 12 Millionen Franken begrenzt. Das Gesetz verlangt ferner mindestens zwei Teammitglieder pro Fahrzeug, einschliesslich des Fahrers.

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