Haft

Genfer Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate Haft für Tariq Ramadan

Keystone-SDA
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Genève,

Tariq Ramadan steht in Genf wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe.

Tariq Ramadan ist nun in Frankreich in vier Fällen wegen Vergewaltigung angeklagt. Ein weiteres Strafverfahren aus demselben Grund läuft gegen ihn in Genf. (Archivbild)
Tariq Ramadan ist nun in Frankreich in vier Fällen wegen Vergewaltigung angeklagt. Ein weiteres Strafverfahren aus demselben Grund läuft gegen ihn in Genf. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/AP/MICHEL SPINGLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Genfer Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate Haft für Tariq Ramadan.
  • Die Staatsanwaltschaft betont die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Klägerin.
  • Der Theologe plädiert auf Freispruch.

Die Genfer Staatsanwaltschaft hat am Dienstagabend eine dreijährige Haftstrafe, davon 18 Monate unbedingt, für den Islamwissenschaftler Tariq Ramadan gefordert. Dieser ist vor dem Genfer Strafgericht wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt. Der Theologe plädiert auf Freispruch.

Die Schuld von Tariq Ramadan wiege schwer. Er habe seine Aura ausgenutzt, um sein Opfer zu missbrauchen und habe die Klägerin wie ein Objekt behandelt, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

In der Anklageschrift betonte die Staatsanwaltschaft, dass die Aussagen der Klägerin, einer 57-jährigen Frau, die zum Islam konvertiert war, während des gesamten Verfahrens beständig waren. Die Staatsanwaltschaft unterstrich die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Frau.

Laut der Staatsanwaltschaft hatte die Klägerin immer gesagt, dass ihre Beziehung zu Tariq Ramadan intellektueller Natur sei und dass sie keine sexuellen Beziehungen mit ihm anstrebe. Der Staatsanwalt führte insbesondere Nachrichten an, die zwischen ihr und dem Islamwissenschaftler ausgetauscht wurden, um seine Behauptungen zu untermauern.

Einige der Nachrichten, die die Klägerin an den Islamwissenschaftler geschickt hatte, seien anzüglich gewesen. Aber die Justiz sei dazu da, alle Vergewaltigungsopfer zu schützen, auch diejenigen, die sich «anbiedern».

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