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Gericht Horgen ZH: Hundehalterin will sich korrekt verhalten haben

Keystone-SDA
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Region Adliswil,

Im Oktober 2019 wurde in Horgen ZH eine Seniorin von einem Rottweiler attackiert. Vor Gericht sagt die Halterin, sie habe sich korrekt verhalten.

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Ein Rottweiler hat in Horgen ZH eine Frau attackiert. Rottweiler gelten als «Kampfhunde». Bei korrekter Aufzucht und Haltung sind sie aber genauso als Familienhunde geeignet wie jede andere Hunderasse. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Horgen ZH wurde im Oktober 2019 eine Rentnerin von einem Rottweiler schwer verletzt.
  • Die Hundehalterin muss sich nun vor Gericht verantworten.
  • In ihren Augen habe sich aber völlig korrekt verhalten, sagt sie.

Die 35-jährige Frau, deren Hund im Oktober 2019 eine Rentnerin in Horgen ZH attackiert und schwer verletzt hat, will sich bei jenem Spaziergang korrekt verhalten haben. Vor dem Bezirksgericht Horgen verharmloste sie am Dienstag die Aggressivität des Rottweilers. Sie habe sich «als Hundeführerin völlig korrekt verhalten», sagte die Frau.

Es sei ein Unfall gewesen, kein Überfall, wie der vorsitzende Richter die Attacke formuliert hatte. Es habe keinerlei Anzeichen für einen Angriff gegeben, bevor der Hund die zufällig vorbeikommende Rentnerin von hinten anfiel. Er stürzte sich auf die Bewusstlose und fügte ihr mehrere schwere Bisswunden zu.

Beschuldigte «machte sich vom Acker»

Die Beschuldigte kümmerte sich nicht um die Verletzte, sondern zog ihren Hund mit und «machte sich vom Acker», wie der Rechtsvertreter des Opfers sagte. Sie habe gar nicht realisiert, dass die Frau verletzt sei, machte die 35-Jährige geltend. Ebensowenig will sie wahrgenommen haben, dass der Hund mehrmals zubiss. Sie sei unter Schock gestanden.

Mit tränenerstickter Stimme beantwortete die Frau Fragen des Gerichts. Schon vor dem schweren Vorfall hatte es zahlreiche Attacken des aggressiven Hundes gegeben. Weil der Hund so schwierig war, suchte das Besitzerpaar Hilfe bei immer wieder neuen Hundeexperten. Alle rieten ihnen, das gefährliche Tier einschläfern zu lassen oder es zumindest wegzugeben.

Das kam aber für die inzwischen geschiedenen Eheleute nicht in Frage. Dabei wurden nicht nur Aussenstehende immer wieder angegriffen und gebissen, sondern auch sie selbst. Davon wollte die Beschuldigte allerdings vor Gericht nichts wissen. Sie verharmloste die Aggressivität des Tiers oder konnte sich nicht mehr erinnern.

Mann laut Staatsanwältin «durchaus beteiligt»

Der ebenfalls beschuldigte 33-jährige Mann hatte bereits in einer früheren Verhandlung im Juni ausgesagt, zu der die Frau nicht erschien und deshalb abgebrochen worden war. Er schob damals alle Schuld seiner Ex-Frau zu. Er selbst habe eigentlich nichts mit dem Hund zu tun gehabt. Laut Staatsanwältin war er allerdings «durchaus beteiligt».

Allerdings war der Hund auf seinen Wunsch angeschafft worden, er war als Halter verzeichnet, wusste um die Probleme und führte auch die Korrespondenzen etwa mit dem Veterinäramt. Um das Tier gefügig zu machen prügelte er es in der Wohnung immer wieder oder trieb es in die Enge, was die Aggressivität des Rottweilers noch verstärkte.

Laut Staatsanwältin wollten beide Beschuldigten «von Anfang an ein anderes Bild ihres Hundes zeichnen» als alle anderen Befragten. Sie hätten sich bemühten, ihn als verspielt, aber harmlos zu schildern.

Rottweiler trug keinen Maulkorb

Die Frau habe «in ihrer Liebe und Fürsorge alle Anzeichen einer Gefahr missachtet». So trug der Hund an jenem Oktobertag entgegen einer ausdrücklichen polizeilichen Anweisung keinen Maulkorb. Beide Beschuldigten hätten um die Gefährlichkeit des Hundes gewusst. Sie hätten einen schweren Vorfall in Kauf genommen.

Beide Beschuldigten sind deshalb der eventualvorsätzlichen schweren Körperverletzung beschuldigt. Die Frau zudem wegen Unterlassung von Nothilfe, der Mann wegen Tierquälerei. Er soll mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, sie mit 24 Monaten bedingt bestraft werden. Die in der Schweiz aufgewachsene Kroatin soll zudem für sieben Jahre des Landes verwiesen werden.

Am Nachmittag kommen die Verteidiger zu Wort. Die Urteilseröffnung ist am kommenden Dienstag vorgesehen.

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