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Gericht in Dielsdorf verurteilt zwei Personen wegen Tierquälerei

Keystone-SDA Regional
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Dielsdorf,

Zwei Schweizer werden wegen massiver Vernachlässigung von Pferden und Ponys vom Bezirksgericht Dielsdorf verurteilt.

Das Gericht in Vevey hat die Mörder einer Rentnerin zu Gefängnisstrafen von 18 und 20 Jahren verurteilt. Der Mann und die Tochter des Opfers hatten versucht, das Verbrechen wie einen Selbstmord aussehen zu lassen. (Symbolbild)
Gericht in Dielsdorf verurteilt zwei Personen wegen Tierquälerei. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Das Bezirksgericht Dielsdorf hat einen 38-jährigen Schweizer und eine 41-jährige Schweizerin wegen Tierquälerei verurteilt. Sie hatten Pferde und Ponys in ihrem Stall auf drastische Weise vernachlässigt. Die Tiere wurden unterernährt und krank in ihren mit «Pferdeäpfeln» überfüllten Boxen aufgefunden.

Der 38-jährige Stallbetreiber wurde nach der Verhandlung vom Freitag zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt, wie der zuständige Einzelrichter am Montag sagte. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss er eine Busse von 1000 Franken sowie die Verfahrenskosten bezahlen.

Die 41-jährige Mitbeschuldigte, die im Auftrag des Stallbetreibers bei der Betreuung der Tiere mitgeholfen hatte, wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt ebenfalls zwei Jahre. Zusätzlich muss sie eine Busse von 100 Franken und die Verfahrenskosten bezahlen.

Vorwürfe gegen Beschuldigte

Den beiden geständigen Beschuldigten wurde vorgeworfen, von Anfang 2022 bis zum 1. April 2022 insgesamt fünf Pferde und Ponys in einem Stall im Bezirk Dielsdorf massiv vernachlässigt zu haben. Laut Anklageschrift befanden sich in den Stallboxen teilweise ganze Haufen von «Pferdeäpfeln», aus denen bereits Schimmelpilze wuchsen. Zudem habe die ammoniakhaltige Atemluft im Stall die Gesundheit der Pferde gefährdet.

Ausserdem sollen die Tiere über einen längeren Zeitraum deutlich zu wenig Futter und zu wenig Auslauf bekommen haben. Eines der Pferde wog nur noch 350 Kilogramm statt der als angemessen geltenden 550 Kilogramm. Mangelnde Hufpflege sowie eine mindestens ein Jahr lang unterlassene tierärztliche und zahnärztliche Versorgung führten zu weiteren, zum Teil gravierenden Problemen.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Die beiden Urteile des Bezirksgerichts Dielsdorf sind noch nicht rechtskräftig. Sie können an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

Kommentare

User #4268 (nicht angemeldet)

Wo bleiben die Amtstierärzte??? Die werden von unseren Steuern BEZAHLT.

User #1679 (nicht angemeldet)

Nur noch bedingte Strafen, wobei das gar keine Strafen sind. Nur im Strassenverkehr gibt es keine bedingte Strafen.

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