Gericht muss im Fall Dieter Behring besser begründen

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Lausanne,

Dieter Behring hat um Millionen betrogen. Um sein Vermögen jedoch einziehen zu können, braucht das Gericht aber eine bessere Begründung.

Zwischen 1994 und 2004 investierten rund 2000 Menschen in das Behring-Anlagesystem, das dank eines Computerprogramms überdurchschnittliche Renditen bei geringem Risiko versprach.
Zwischen 1994 und 2004 investierten rund 2000 Menschen in das Behring-Anlagesystem, das dank eines Computerprogramms überdurchschnittliche Renditen bei geringem Risiko versprach. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesstrafgericht begründete eine Vermögenseinziehung im Fall Behring nicht genug.
  • Dies hat das Bundesgericht heute Freitag entschieden.

Das Bundesstrafgericht muss sich nochmals mit dem Fall des Betrügers Dieter Behring beschäftigen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Strafgericht hat nicht ausreichend begründet, weshalb gewisse Kontoguthaben aus dem Umfeld des Anlagebetrugs eingezogen werden.

Konkret hat das Bundesgericht die Beschwerden von zwei Investitionsgesellschaften und einer Stiftung mit Sitz in Liechtenstein gutgeheissen. Alle drei hatten einen Bezug zum einen oder anderen Mitbeschuldigten im Fall Behring.

Die Gelder auf den Konten der Stiftung und der Gesellschaften hatte die Bundesanwaltschaft bei ihrer Strafuntersuchung gesperrt. Das Bundesstrafgericht entschied in seinem Urteil zu den Zivilforderungen vom 30. März 2017, dass diese Vermögen einzuziehen seien, weil sie deliktischen Ursprungs seien.

Bezug nicht bekannt

Diese Begründung fiel zu pauschal aus, wie das Bundesgericht in drei heute Freitag publizierten Urteilen zum Schluss kommt. Aus dem Entscheid des Bundesstrafgerichts gehe nicht klar genug hervor, worin der deliktische Bezug der eingezogenen Vermögenswerte liege. Damit habe die Vorinstanz ihre Begründungspflicht verletzt.

Das Bundesgericht hat das Urteil vom März vergangenen Jahren in diesem Punkt deshalb aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung ans Bundesstrafgericht zurückgewiesen.

Diese aktuellen Urteile haben keine Auswirkungen auf die rechtskräftige Verurteilung von Dieter Behring wegen gewerbsmässigen Betrugs. Er wurde im September 2016 zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.

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