Gericht Pfäffikon ZH verurteilt Online-Stalker von Spiess-Hegglin
Zwei Online-Stalker der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wurden vom Bezirksgericht Pfäffikon zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Das Bezirksgericht Pfäffikon hat beide Beschuldigte der Pornografie schuldig gesprochen. Dies geht aus den schriftlichen Urteilen hervor, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegen. Mit den Urteilen folgte das Bezirksgericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwältin.
Vor Gericht standen Mitte November ein 49-jähriger Fusspfleger und ein 79-jähriger Rentner. Die beiden Schweizer hatten unter anderem Spiess-Hegglins Gesicht auf Porno-Bilder montiert und diese auf einer eigens dafür erstellten Website veröffentlicht.
Strafen für die Beschuldigten
Der 49-jährige Beschuldigte erhielt vom Gericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Franken, der 79-jährige Beschuldigte eine ebenfalls bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 60 Franken.
Die beiden Beschuldigten bestritten an der Verhandlung Mitte November die Vorwürfe. Das Urteil des Bezirksgerichts Pfäffikon ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.