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Gericht verurteilt Mann (24) zu 18 Jahren Haft

Keystone-SDA
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Winterthur Stadt,

Der 24-Jährige, der eine Seniorin in einem Feld attackierte, muss lange hinter Gitter. Er wurde zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt.

Bezirksgericht
Das Bezirksgericht Winterthur. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bezirksgericht Winterthur hat einen 24-Jährigen verurteilt.
  • Er muss für 18 Jahre hinter Gitter.
  • Der Mann hatte eine Seniorin vergewaltigt und versucht, sie zu töten.

Das Bezirksgericht Winterthur hat am Donnerstag einen 24-Jährigen wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er verging sich an einer Spaziergängerin und wollte sie danach töten.

Der Beschuldigte wurde unter anderem wegen versuchten Mords, Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Gefährdung des Lebens verurteilt. Im Gefängnis muss er eine ambulante Massnahme absolvieren. Den Angehörigen des Opfers sprach das Gericht eine Genugtuung von 30'000 Franken zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Aussagen des Opfers seien für die Verurteilung entscheidend gewesen, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Die wenigen Aussagen des Beschuldigten, der etwa einen Erinnerungsverlust geltend machte, überzeugten nicht.

Das von Zeugen beobachtete Verhalten zeige ein geplantes Vorgehen, keinen verwirrten Menschen, sagte der Richter weiter. «Sie suchten sich ein geeignetes Opfer.»

In Feld gezerrt und vergewaltigt

Der Staatsanwalt forderte für die Attacke in Rickenbach ZH 20 Jahre Freiheitsstrafe, der Verteidiger neun Jahre Gefängnis. Beide fanden, der Beschuldigte solle im Gefängnis therapiert werden.

Der 24-Jährige hatte die gesundheitlich angeschlagene 63-Jährige in ein Feld gezerrt und sich an ihr vergangen. Danach sagte er ihr, dass er sie umbringen müsse.

Der 105-Kilo-Mann liess sich mehrfach auf die 70 Kilogramm leichtere Frau fallen und fügte ihr schwerste Verletzungen zu. Nur weil die Seniorin auf die Strasse robben und eine Autofahrerin alarmieren konnte, überlebte sie.

Motiv unklar

Das Motiv des Täters blieb am Prozess unklar. Er gestand die Taten aber. Ein Gutachter nannte ihn «psychisch schwer gestört» und sprach von möglichen Tötungs- oder Vergewaltigungsfantasien beim Täter.

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