In vielen Bereichen führt das Coronavirus zu hohen Kosten, so auch im Gesundheitswesen. Die SGK fordert, dass deren Übernahme einheitlich geregelt wird.
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Die SGK fordert eine einheitliche Regeln bei der Übernahme der Corona-Kosten im Gesundheitswesen. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch im Gesundheitswesen hinterlässt das Coronavirus Spuren in Form von Kosten.
  • Die SGK verlangt, dass die Übernahme dieser Kosten einheitlich geregelt wird.
  • Der Bundesrat soll mit Tarifpartnern eine rasche Einigung ausarbeiten.
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Die Corona-Krise hinterlässt tiefe Spuren im Gesundheitswesen, insbesondere in Form von Kosten. Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) verlangt, dass deren Übernahme einheitlich geregelt wird.

Sie hat mit 21 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion mit dieser Forderung eingereicht. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten und Fehlanreize zu beseitigen. Die Motion verlangt vom Bundesrat, mit den Tarifpartnern eine rasche Einigung auszuarbeiten und nötigenfalls selbst Regeln zu erlassen.

Arbeitslosenversicherung während der Corona-Krise

Eine weitere Motion betrifft die Arbeitslosenversicherung. In der Corona-Krise kann auch der Ehegatte, der in einem Familienunternehmen mitarbeitet, in Härtefällen Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Dies hatte der Bundesrat per Notrecht beschlossen. Mit Stichentscheid der Präsidentin beschloss die SGK, dass die Bestimmung ins ordentliche Recht überführt werden soll.

Eine Motion aus dem Ständerat empfiehlt die SGK einstimmig zur Annahme. Diese verlangt vom Bundesrat, die Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen zu verbessern. Mit einem Postulat will die SGK zusätzlich abklären lassen: Wie Medikamente und Impfstoffe vereinfacht zugelassen werden können, wenn sie bereits in einem Land mit gleichwertigem Zulassungssystem zugelassen sind.

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