Glarus: Frau (21) rast mit bis zu 238 km/h und filmt sich dabei
Eine junge Frau droht wegen waghalsiger Raserfahrten ins Gefängnis zu gehen. Beweisvideos finden sich – ironischerweise – auf ihrem eigenen Handy.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau aus Glarus steht wegen mehrmals überhöhter Geschwindigkeit vor Gericht.
- Die Verkehrssünderin war laut Anklage mit bis zu 238 Kilometer pro Stunde unterwegs.
- Die Beweise wurden von der Raserin selbst auf Handy-Videos festgehalten.
Eine damals 21-jährige Frau aus dem Kanton Glarus hat sich in mehreren Fällen wegen Raserei wohl strafbar gemacht und die Beweise dafür selbst geliefert. Dies geht aus einer Anklage der Glarner Staatsanwaltschaft, über die die «Südostschweiz» berichtet, hervor.
Demnach wurden alle überhöhten Geschwindigkeiten von bis zu 238 Kilometern pro Stunde auf dem Handy der Raserin mitgeschnitten. Das Gerät wurde während der Untersuchung eines anderen Falles von der Polizei durchsucht. Sowohl auf der Autobahn als auch im Klöntal fanden diese Fahrten statt.
Raserei als Emotionsbewältigung
Die junge Frau erklärte ihr gefährliches Verhalten gegenüber dem Gericht mit emotionalen Turbulenzen wegen einer Beziehung. Das Rasen habe ihr dabei geholfen, starke Emotionen zu bewältigen.
Vor Gericht bestritt die Frau zwei der acht dokumentierten Raserfahrten, darunter die Autobahnfahrt mit 238 km/h. Es sei nicht klar zu erkennen auf dem Video, wer das Fahrzeug tatsächlich steuerte. Jedoch wolle die Angeklagte aber auch nicht aufdecken, wer stattdessen fuhr.
Mit Blick auf die anderen Rasereien argumentiert die Verteidigung, dass niemand ausser sie selbst ernsthaft gefährdet wurde. Die Fahrten hätten jeweils nur einige Sekunden angedauert und die Strassenverhältnisse seien gut gewesen.
Mittlerweile habe die Beschuldigte von hochmotorisierten Fahrzeugen abgeschworen. Im Kontrast dazu steht jedoch, dass die heute 25-Jährige erst vor wenigen Wochen einen Unfall mit einem Sportwagen hatte. Auch hier steht überhöhte Geschwindigkeit als Auslöser im Verdacht.
Risiko einer mehrjährigen Gefängnisstrafe
Die Verteidigerin plädiert laut «Südostschweiz» auf eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten, die noch als bedingte Strafe möglich wäre. Die Urteilsverkündung steht noch aus.