Grippe: Krankenkasse übernimmt Impfung in Apotheke nur mit Rezept
Eine 69-Jährige lässt sich in der Apotheke gegen die Grippe impfen – und muss selbst dafür zahlen. Die Krankenkasse macht gesetzlich alles richtig.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau ist erstaunt, dass sie die Kosten für die Grippeimpfung selbst tragen muss.
- Ihre Krankenkasse Helsana kann sich jedoch aufs Krankenversicherungsgesetz berufen.
- Bei einer Impfung in der Apotheke darf der Versicherer nämlich aktuell gar nicht zahlen.
Sich in der Apotheke statt beim Arzt impfen zu lassen, scheint moralisch eine gute Idee zu sein. So nimmt man nämlich niemandem einen Arzttermin weg, der diesen vielleicht nötiger hätte.
Genau das hat sich auch eine 69-jährige Frau gedacht, die sich gegen die Grippe und das Coronavirus impfen lassen wollte.
In der SRF-Sendung «Espresso» erzählt sie, sie sei als freiwillige Fahrerin für das Rote Kreuz tätig. Dadurch habe sie oft mit älteren Menschen Kontakt.
Um diese Personen und sich selbst zu schützen, habe sie sich für den Piks gegen die Grippe entschieden.
Krankenkasse darf Kosten für Impfung gegen Grippe gar nicht übernehmen
Doch nach der Impfung in der Apotheke folgt die Verwunderung. Sie schickte die Quittungen ihrer Krankenkasse Helsana. Diese wollte für die fast 180 Franken aber nicht aufkommen.
Der Grund: Die Krankenkasse übernimmt nur die Impfungen beim Arzt oder diejenigen, bei denen ein Arztrezept vorliegt.
Sprich: Die Frau hätte sich entweder beim Arzt gegen die Grippe impfen lassen oder ein Arztrezept in die Apotheke mitbringen müssen.
Krankenkassen «dürfen» gesetzlich nicht zahlen
Das ist nicht nur bei der Helsana, sondern bei allen Krankenkassen so. Denn die Kassen haben hier rechtlich schlicht keinen Spielraum.
Im Krankenversicherungsgesetz sei streng geregelt, was von der Grundversicherung übernommen werden dürfe, so die Helsana. Die Impfung in der Apotheke ohne Rezept gehört nicht dazu.
«Ohne diese Verordnung dürfen wir die Kosten nicht aus der Grundversicherung vergüten», hält Helsana-Sprecher Nico Nabholz gegenüber SRF fest.
Doch damit nicht genug: Selbst mit einem Rezept sind nicht alle Kosten einer Apothekenimpfung durch die Grundversicherung abgedeckt.
Denn der Impfstoff selbst werde zwar übernommen, der Impfakt selbst nicht. Anders ist es bei der Impfung beim Arzt – dort zahlt die Kasse den gesamten Betrag.
Wichtig ist zudem: Diese Übernahme gilt ohnehin nur für Impfungen, die empfohlen werden. Also beispielsweise für den Grippe-Piks bei über 65-Jährigen.
Apothekenimpfungen könnten künftig übernommen werden
In jedem Fall könnte sich die rechtliche Lage bald ändern.
Denn im Parlament befindet sich aktuell eine Vorlage, die die Impfung in der Apotheke in die Grundversicherung aufnehmen will.
«Sowohl der Impfstoff als auch der Impfakt sollen bezahlt werden», sagt Gabriela Giacometti, Mediensprecherin beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Das BAG glaubt, dass die Vorlage gute Chancen hat. Allerdings lässt sich nicht voraussagen, bis wann genau diese umgesetzt werden könnte.
Der Apothekerverband Pharmasuisse würde eine Änderung begrüssen. «Eine Änderung wäre vor allem für die Bevölkerung eine Erleichterung», sagt Sprecherin Stéphanie Logassi Kury.