Grüne Kanton Bern wollen PUK zu «Umweltskandal Blausee»
Die Grünen des Kantons Bern wollen, dass eine Parlamentarische Untersuchungskommission die Ereignisse rund um das massive Fischsterben beim Blausee klären.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Fischzucht in Blausee BE ist es zu einem massiven Fischsterben gekommen.
- Die Grünen des Kantons Bern fordern dafür eine Parlamentarische Untersuchungskommission.
Für die Grünen des Kantons Bern muss eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) die Ereignisse rund um das massive Fischsterben beim Blausee klären. Nötig sei jetzt eine lückenlose Aufklärung und die Klärung der Verantwortlichkeiten des Kantons Bern.
In einer Mitteilung vom Donnerstag kündigen die bernischen Grünen entsprechende Anträge an. Laut dem bernischen Grossratsgesetz kann das Berner Kantonsparlament eine PUK zur Klärung von «Vorkommnissen grosser Tragweite» einsetzen.
Die Grünen schreiben, bei der Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels seien «anscheinend grobe Fehler mit massiven Auswirkungen auf die Umwelt passiert». Der Kanton Bern stehe sowohl im Zusammenhang mit der BLS, deren Hauptaktionär er ist, als auch wegen seiner Aufsichtsfunktion im Fokus.
Dazu sagte der bernische Bau- und Verkehrsdirektor Christoph Neuhaus am Mittwochabend in der Sendung Rundschau des Schweizer Fernsehens SRF, die BLS gehöre zwar dem Kanton Bern, nicht aber die BLS Netz AG. Diese gehöre dem Bund.
In der Tat ist der Bund mit 50,05 Prozent Hauptaktionär dieser Gesellschaft, welche sich um die BLS-Infrastruktur kümmert. Allerdings ist die BLS Netz AG eine Tochtergesellschaft der BLS AG. Sie beschäftigt rund 800 Mitarbeitende, die bei der BLS AG angestellt sind.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sagte am Donnerstag auf Anfrage, es habe das Entsorgungskonzept der mit der Tunnelsanierung beauftragten Firmen nicht genehmigt. Es habe nach Konsultation von Fachstellen des Kantons Bern und des Bundes eine entsprechende Auflage in der Plangenehmigungsverfügung zur Sanierung des Tunnels als erfüllt erklärt.
Das BAV stütze sich bei solchen Entscheiden auf die Expertise der zuständigen behördlichen Fachstellen ab. Es sei primär Aufgabe der Bauherrin BLS zu kontrollieren, ob die Vorgaben des Entsorgungskonzepts auch eingehalten würden.