Die Ombudsstelle des Schweizer Radios und Fernsehens (SRF) hat die fehlende Berichterstattung zu den Corona-Protokollen des Robert-Koch-Instituts gerügt.
srf rki
Schweizer Radio und Fernsehen (Studio Zürich Leutschenbach) spiegelt sich in einer Hausfassade im Oktober 2020, in Zürich. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ombudsstelle des SRF sagt, dass das SRF über die RKI Files hätte berichten müssen.
  • Das SRF hingegen beruft sich auf die freie Themenwahl und das Publikumsinteresse.
  • Die Schweizer Regierung hatte sich während Corona ebenfalls an RKI-Daten orientiert.
Ad

Als im März das Thema der Corona-Protokolle, der sogenannten RKI Files, aufkam, hatte das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) auf eine Berichterstattung verzichtet. Die Ombudsstelle des SRF hatte deswegen etliche Beschwerden entgegengenommen.

Nun hat die Ombudsstelle einen Bericht dazu vorgelegt, in dem sie zu dem Schluss kommt, dass das SRF falsch gehandelt hat. Das SRF habe zu Unrecht auf die Berichterstattung verzichtet, so die Ombudsstelle. Die Redaktion hätte über die Corona-Protokolle berichten müssen.

Laut «NZZ» beruft sich das SRF hingegen auf die freie Themenwahl der Redaktion. Die Berichterstattung folge den Kriterien der Relevanz und des Publikumsinteresses. – Die Ombudsstelle wiederum argumentiert, dass sich die Schweizer Regierung ebenfalls an Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts orientiert habe. Demnach hätte das SRF über die Protokolle berichten müssen, so die Ombudsstelle.

RKI-Sitzungsprotokolle des Corona-Krisenstabs geschwärzt

Das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI), das für die Überwachung von Infektionskrankheiten zuständig ist, war während der Corona-Pandemie einer der Hauptakteure in der Corona-Debatte, etwa indem es Empfehlungen an die deutsche Regierung herausgab. Im März hatte das RKI wegen einer Klage etwa 2000 Seiten aus den Sitzungensprotokollen des Corona-Krisenstabs veröffentlichen müssen.

Brisant daran war, dass die Protokolle teilweise geschwärzt waren. Die geschwärzten Stellen führten zu zahlreichen Mutmassungen, das RKI hingegen beruft sich auf Gründe des Personenschutzes.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungKlageNZZSRFCoronavirus