Hausarrest für Gefährder soll mehrmals verlängert werden können
Die Behörden sollen terroristische Gefährder unter Hausarrest stellen können. Die SiK fordert sogar, dass diese Massnahme immer wieder verlängert werden kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Behörden sollen terroristische Gefährder unter Hausarrest stellen können.
- Die SiK fordert, dass diese Massnahme unendlich verlängert werden kann.
- Der Bundesrat sprach sich für eine Begrenzung auf drei Monate aus.
Die Behörden sollen terroristische Gefährder unter Hausarrest stellen können. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK) ist damit einverstanden – und will sogar noch weiter gehen als der Bundesrat: Die Massnahme soll immer wieder verlängert werden können.
Zur Bekämpfung des Terrorismus hat der Bundesrat dem Parlament zwei Gesetzesvorlagen vorgelegt. Die eine soll die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern, die andere sieht präventive Massnahmen vor.
Die Ständeratskommission hat beide Vorlagen einstimmig gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Auch nach Entlassung unter Kontrolle
Die präventiven Massnahmen sollen zum einen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen sollen sie den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.
Als terroristische Gefährder gelten Personen gemäss dem Gesetz dann, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden. Wer als Gefährder eingestuft wird, entscheidet das Bundesamt für Polizei (Fedpol) gemeinsam mit den Kantonen und dem Nachrichtendienst.
Kaskade von Massnahmen geplant
Vorgesehen ist eine Kaskade von Massnahmen. So sollen die Behörden verfügen können, dass sich jemand regelmässig bei der Polizei meldet. Genügt das nicht, könnten sie dem Betroffenen den Kontakt zu einer bestimmten Gruppierung oder den Zugang zu einem bestimmten Gebiet verbieten. Als letztes Mittel soll - mit richterlicher Genehmigung - Hausarrest angeordnet werden können.
Geht es nach dem Bundesrat, soll die Massnahme auf drei Monate begrenzt sein und höchstens zwei Mal um drei Monate verlängert werden können. Die Obergrenze läge damit bei neun Monaten. Die SiK will keine Begrenzung: Nach ihrem Willen soll die Massnahme beliebig oft verlängert werden können. Das beschloss die SiK einstimmig.
Die Rechtsstaatlichkeit bleibe gewahrt, weil die betroffene Person die Verfügung jeweils anfechte könnte und somit auch immer höhere Anforderungen an die Verhältnismässigkeit erfüllt werden müssten, argumentiert die Kommission.