Hausbesitzer will von Gemeinde Küttigen AG drei Millionen Stutz!

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Aarau,

Ein Hausbesitzer aus Küttigen AG verklagte seine Gemeinde auf über drei Millionen Franken. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde nun ab.

Küttigen
Die Gemeinde Küttigen wurde verklagt - von einem Hausbesitzer, der über 3 Millionen Franken haben will. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Hausbesitzer aus Küttigen AG will über drei Millionen Franken von der Gemeinde.
  • Sie habe eine Baugenehmigung für sein Haus widerrechtlich erteilt.
  • Mehrere Instanzen wiesen seine Klage ab – nun auch das Bundesgericht.

2,4 Millionen Franken Genugtuung und 1 Million Schadenersatz: Das forderte ein Hausbesitzer aus Küttigen AG von seiner Gemeinde. Sie habe vor 22 Jahren widerrechtlich ein Baugesuch bewilligt.

Beschäftigt hat der Fall seit Mai 2024 bereits das Bezirksgericht Aarau, das Obergericht und nun auch das Bundesgericht. Alle wiesen die Klage des Hausbesitzers ab, berichtet die «Aargauer Zeitung».

Bundesgericht
Das Bundesgericht wies die Klage ab. - keystone

Der Eigentümer behauptete, die Gemeinde habe ohne sein Einverständnis ein Bauvorhaben auf seinem Grundstück ermöglicht.

Nur seine Frau habe das Gesuch für den Hausbau unterschrieben. Die Gemeinde hatte dieses seinerzeit mit der Auflage bewilligt, eine Stützmauer zu bauen.

Kläger arbeitete jahrelang nicht

Im Kern störte sich der Kläger an der Mauer, die er nicht haben wollte, wie er vor Gericht sagte. Wegen dieser sei sein Haus nun einen Meter tiefer.

Die geforderte Genugtuung berechnete der Hausbesitzer auf eine eher kuriose Weise, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Er habe 20 Jahre lang nicht gearbeitet, hätte jedoch 120'000 Franken pro Jahr verdienen können. Macht also 2,4 Millionen Franken.

Hast du schon einmal ein Haus gebaut?

Das Bundesgericht folgte der Argumentation nicht und kritisierte die sehr pauschalen Behauptungen und Vorwürfe. Eine Rechtsverletzung vonseiten der Gemeinde Küttigen AG erkannte es nicht.

Die Gemeinde hatte bereits vor dem Bezirksgericht Aarau jegliche Verantwortung für den Bau von sich gewiesen.

Gemeindepräsident Tobias Leuthard sagte laut der «Aargauer Zeitung» im Mai 2024: «Wir haben lediglich die Baubewilligung erteilt.» Für mögliche Baumängel sei sie nicht der richtige Ansprechpartner.

Kommentare

User #2977 (nicht angemeldet)

Ost das hoer normal das nur doofe Kommentare gemacht werden?

User #4606 (nicht angemeldet)

Das könnte der nächste Kneubühl werden.. vorsicht.. genau so fängt es meist an wie hier im Artikel beschrieben Weder die Gerichte noch die Gemeinde oder der Kanton nehmen sowas ernst.. Traurig Wenn dann plötzlich was passiert so wie in anderen Fällen davor, dann heisst es wieder " Einzelfall bla bla"..

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