Herdenschutzhund erschossen: Grosse Zweifel an Wolfsjäger-«Ausrede»
Im Wallis erschiesst ein Wildhüter auf Wolfsjagd einen Herdenschutzhund. Das Jagdinspektorat erklärt den Fehlschuss. An der Erklärung kommen aber Zweifel auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Wallis passiert auf der Wolfsjagd ein tödlicher Fehler.
- Ein Wildhüter erschiesst einen Herdenschutzhund.
- Das Jagdinspektorat begründet, dass man nicht wusste, dass sich der Hund dort aufhält.
- Für Wolfsfreunde riecht das nach einer Ausrede: «Es wurde fahrlässig gehandelt!»
Die Wolfsjagd kostet einen Herdenschutzhund im Wallis das Leben. Ein Wildhüter ist in der Gemeinde Oberems, im Bezirk Leuk VS auf der Pirsch. Bei Nacht drückt er ab – und erschiesst einen Hund, der Schafe vor dem Wolf beschützen soll. Innerhalb der Schaf-Weide.
Gegenüber Nau.ch nimmt das Walliser Jagdinspektorat Stellung und erklärt, wie solch ein schlimmer Fehler passieren kann. Der Fehlabschuss habe sich innerhalb des «bewilligten Abschussperimeters der proaktiven Wolfsregulation» ereignet.
«Ein Wolf wurde auf dieser Weide lokalisiert. Leider war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass sich Herdenschutzhunde auf dieser Weide aufhalten.»
Tatsächlich?
Nau.ch hat sich bei Herdenschutzhund-Haltern erkundigt. Damit man solche Schaf-Beschützer im Winterauslauf halten kann, benötigt man zwei Gutachten.
Eines von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft bezüglich Sicherheit für Dritte. Und eines für die fachgerechte Haltung von Herdenschutzhunden.
Darin ist genau aufgezeigt, wie gross der Winterauslauf ist und wo sich die Hunde aufhalten könnten. Bewilligen muss diese Gutachten zuletzt der Kanton – in diesem Fall Wallis.
«Fahrlässig – das ist die Basis bei jeder Ausbildung»
David Gerke, Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz, schüttelt nach der Stellungnahme des Jagdinspektorats den Kopf. «Diese Erklärung klingt wenig glaubwürdig. Wenn im Bereich von Weiden gejagt wird, muss immer damit gerechnet werden, dass sich dort Haus- und Nutztiere aufhalten. Es wurde fahrlässig gehandelt.»
Denn: «Selbst wenn die Erklärung stimmen würde, wäre es ein grobes Versagen. Das wichtigste Gebot bei jeder Schussabgabe ist, dass dadurch keine Menschen oder anderen Tiere gefährdet werden. Das ist die Basis bei jeder Ausbildung im Bereich Jagd und Waffenhandhabung. Und wer diesen Grundsatz verletzt, fliegt durch jede entsprechende Prüfung.»
Mitschuldig dafür, dass auf der Wolfsjagd ein Herdenschutzhund abgeschossen wird, seien auch Politik und Verwaltung. «Der massive Druck auf die Wildhüter, möglichst viele Wölfe zu schiessen, fördert solche Fehler.»
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Insgesamt sei die Praxis der Wolf-Abschüsse im Kanton Wallis «eine totale Entgleisung, die letztlich allen schadet».
Worauf Gerke anspricht: Im Wallis befürchtete man vor dem ersten Abschuss, dass Wildhüter alleine nicht ausreichen für die proaktive Regulierung. In einem Schnell-Verfahren wurden die Jäger ins Boot geholt und für die Wolfsplanung ausgebildet. So wurden in den Kursen etwa die Module «rechtliche Situation», «Ansprechen von Wölfen» oder «Optik/Technik» angeschaut (Nau.ch berichtete).
Viel zu wenig, findet Gerke – private Jäger hätten auf der Wolfsjagd nichts verloren. «Der Crash-Kurs für die Jäger kann nicht als Ausbildung bezeichnet werden.» Nicht umsonst würden die professionellen Wildhüter über drei Jahre berufsbegleitend ausgebildet. «Jäger nach einem dreistündigen Abendkurs auf Wolfsjagd zu schicken, ist hingegen fahrlässig.»