HEV Schweiz: Nationalrat beschliesst fossiles Heizungsverbot auf Raten
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat hat im Bereich der Gebäude Grenzwerte zum CO2-Verbrauch vorgeschrieben.
- Der Hauseigentümerverband zeigt sich deshalb enttäuscht.
Der HEV Schweiz bedauert, dass der Nationalrat die bisherigen Anstrengungen im Gebäudebereich nicht würdigt und stattdessen weitere Vorschriften und Grenzwerte erlassen will.
Der Nationalrat hat die Beratung zum CO2-Gesetz aufgenommen und sich mit den Artikeln acht und neun auch zum Gebäudesektor geäussert.
Dabei folgte er bezüglich den zusätzlichen Grenzwerten für den Gebäudebereich seiner Kommission und fordert eine CO2-Reduktion im Gebäudebereich bis 2030 um 50% gegenüber 1990. Somit ist der Gebäudesektor der einzige Bereich für den bereits auf Gesetzesstufe ein verbindlicher Zielwert festgelegt wird. Sämtliche anderen CO2-Emittenten können sich hinter dem Gesamtziel verstecken.
Grenzwerte für Heizungen
Für den Fall, dass dieser Zielwert nicht eingehalten würde, wollte der Bundesrat in Artikel neun einen Grenzwert für den CO2-Ausstoss bei Gebäuden festlegen. Der Nationalrat ist indessen noch einen Schritt weitergegangen und führt, ohne Not, ab 2026 beim Heizungsersatz einen Grenzwert von 20 kg CO2-Ausstoss pro Quadratmeter ein. Dies entspricht in etwa der Energieeffizienzklasse C beim Gebäudeenergieausweis oder einem Heizölverbrauch von ca. 10 Liter pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser Grenzwert soll zudem in Zehnjahresschritten um jeweils 5 kg gesenkt werden. Das Verbot von fossilen Heizungen kommt somit auf Raten.
Betroffen sind hauptsächlich ältere Bauten welche nicht top gedämmt sind und zum Teil auf höhere Heizleistungen angewiesen sind. Dies sind exakt jene Bauten, die auf dem heutigen Markt noch preisgünstig zu finden sind.
Gegenüber 1990 konnte der Treibhausgasausstoss im Gebäudebereich bis 2015 um 22% gesenkt werden. Dies bei einem Zuwachs von 33% der Wohnbauten. Hieraus resultiert eine effektive Reduktion des CO2-Ausstosses bis 2015 um 44%. Der Gebäudebereich ist klar Vorreiter bei der Treibhausgasreduktion und soll deshalb nicht mit zusätzlichen Zielen und Grenzwerten bestraft werden.