Höhere EU-Steuertransparenzregeln treffen Schweizer Konzerne kaum
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Staaten einigten sich am Dienstag auf ein neues Gesetz in puncto Konzern-Steuern.
- Firmen mit über 750 Mio. Umsatz müssen ihre Geschäftsbücher öffentlich machen.
- In der Schweiz sind ähnliche Bestimmungen ab 900 Mio. Umsatz schon heute Usus.
Grosse Konzerne in der Europäischen Union müssen bald öffentlich machen, wie viel Steuern sie in jedem Staat zahlen. Das sogenannte «Country-by-Country-Reporting», kurz CbCR, hat laut Steuerexperten aber wenig Auswirkungen auf Schweizer Firmen.
Die EU-Regierungen billigten am Dienstag ein Gesetz, das Steuersparmodelle von Firmen offenlegen soll. EU-Institutionen hatten sich auf die neuen Regeln der Offenlegung nach Land im Juni nach fünf Jahren Streit geeinigt.
Der Ministerrat billigte nun diesen Kompromiss und machte den Weg für eine finale Entscheidung des Parlaments frei. Diese gilt als Formalie. Das Gesetz muss dann innerhalb von 18 Monaten – voraussichtlich bis Mitte 2023 – von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Schwelle bei 750 Mio. Euro Umsatz
Nach der Regelung müssen multinationale Unternehmen mit weltweit mehr als 750 Mio. Euro Umsatz nicht nur den Steuerbehörden, sondern auch der Öffentlichkeit Einblick in ihre Geschäftsbücher geben. Das gilt sowohl für europäische als auch für internationale Firmen mit Sitz in der EU.
In einem länderbezogenen Bericht sollen sie unter anderem die Nettoumsätze, Gewinn vor Steuern und die tatsächlich gezahlten Ertragssteuern veröffentlichen. Auch Mitarbeiterzahl und Tochterfirmen sollen transparent gemacht werden. Die Daten sollen für alle EU-Staaten aufgeschlüsselt werden, ebenso für die Staaten auf der EU-Liste für Steueroasen.
Das soll Einblick geben, wie Steuersparmodelle funktionieren. Einige Unternehmen schieben ihre Gewinne in Länder mit möglichst niedrigen Steuersätzen. Dies um Steuern zu sparen, obwohl sie dort nicht erzielt wurden. Das geschieht innerhalb der EU, aber auch weltweit.
Für Schweizer Konzerne kaum ein Unterschied
In der Schweiz ansässige Konzerne, deren Umsatz mehr als 900 Millionen Schweizer Franken beträgt, sind laut der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bereits heute verpflichtet, einen länderbezogenen Bericht zu Händen der ESTV zu erstellen. Die Schweizer Steuerbehörde übermittelt die Berichte automatisch an die Behörden der Partnerstaaten.
Der Beschluss des EU-Ministerrates dürfte daher keine grossen Auswirkungen auf die hiesigen Unternehmen haben, sagte Stefan Kuhn, Leiter Steuerrecht bei KPMG Schweiz. «Immer mehr grosse Unternehmen gehen ohnehin dazu über, ihre Steuerdaten zu veröffentlichen, weshalb die seitens EU zusätzlich geschaffene Transparenz unserer Ansicht nach limitierten Einfluss haben wird» erklärte Kuhn auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Die Zeiten der aggressiven Steuerplanung seien ohnehin Geschichte nach der Annahme der Unternehmenssteuerreform. Aufgrund der dadurch abgeschafften Steuerprivilegien dürften auch EU-Firmen in der Schweiz in der Regel «keine Mühe» haben, die neuen EU-Regeln zum CbCR umzusetzen.