Horror für Käsehersteller: Amis dürfen jetzt Gruyère produzieren
Ein US-Gericht hat entschieden, dass amerikanische Hersteller jetzt Käse unter dem Namen «Gruyère» verkaufen dürfen. Schweizer Produzenten sind entsetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Amerikaner dürfen jetzt ihren Käse unter dem Namen «Gruyère» verkaufen.
- In Europa ist das Label an den Herkunftsort des Käses gebunden.
- Schweizer Käsehersteller wollen nun Rekurs gegen den Gerichtsentscheid einlegen.
Ein schwerer Schlag für schweizerische und französische Käseproduzenten: Ein US-Gericht hat entschiedene, das amerikanische Hersteller ihren Käse nun auch unter der Bezeichnung «Gruyère» verkaufen dürfen.
Aber, wie die «New York Times» treffend titelte: «Ist Gruyère noch Gruyère, wenn er nicht aus Gruyères kommt?» Nein, lautet die klare Antwort von Philippe Bardet, Präsident der Vereinigung Interprofession du Gruyère (IPG). In Europa ist der Greyerzer Käse nämlich an den Ursprung gebunden. Nur wenn er aus der Region um Gruyères FR stammt, darf er das Label «Gruyère AOP» tragen.
Die Amerikaner sehen das anders. Das Gericht des Bundesstaates Virginia schreibt in seinem Beschluss: «‹Gruyère› ist für amerikanische Konsumenten ein Sammelbegriff für eine bestimmte Art von Käse. Das Wort bezieht sich nicht ausschliesslich auf einen Käse, der aus einer genau definierten geographischen Region stammt.»
Für Bardet entspricht das nicht den Tatsachen, wie sich für ihn während der Pandemie gezeigt habe. «Trotz zwei schwierigen Jahren wegen dem Coronavirus haben wir einen Rekord an Exporten verbucht», erklärt er gegenüber RTS. «Das zeigt, dass die amerikanischen Konsumenten das echte Produkt wollen.»
Ein grosser Sieg ist der Entscheid vor allem für den US-Rat für den Export von Milchprodukten (US dairy expot council). Dieser hatte den Prozess überhaupt angestossen, nachdem die IPG im Jahre 2013 das Label «Gruyère» in den USA eingereicht hatte.
IPG will mit Unterstützung des Bundes Rekurs einlegen
Zu Ende ist die Sache aber noch lange nicht. Die IPG plant nämlich, Rekurs gegen den Gerichtsentscheid einzulegen. Unterstützt wird sie dabei vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).
Ein Sprecher des BLW berichtete der «Berner Zeitung», das Amt habe 2021 bereits 95’878 Franken für den Rechtsstreit fliessen lassen. Mit dieser und früheren Zahlungen unterstützt der Bund so die IPG und will dies auch weiter tun. Für solche Hilfestellungen stünden jährlich bis zu 250'000 Franken zur Verfügung.