In Appenzell: Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Drei von vier Angeklagten wurden in Appenzell wegen fahrlässiger Tötung eines 27-jährigen Strassenarbeiters verurteilt. Sie erhalten bedingte Geldstrafen.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei von vier Angeklagten wurden in Appenzell wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
- Die Familie des 27-jährigen Strassenarbeiters erhält zudem Genugtuung.
- Die Verurteilten müssen bedingte Geldstrafen bezahlen.
Das Bezirksgericht Appenzell hat am Dienstag drei von vier Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sie sind mitverantwortlich für einen Arbeitsunfall, der 2015 einen Strassenarbeiter das Leben kostete.
Die Familie des 27-jährigen Opfers erhält eine Genugtuung von total 105'000 Franken. Bei Sanierungsarbeiten an einem steilen Strassenstück wurde der 27-Jährige von einer mit Teer beladenen Thermomulde eingeklemmt und dabei tödlich verletzt.
Die Schuldigen und der Freigesprochene
Der Chauffeur des Wechselladekippers (Welaki) erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60 Franken. Er habe sein Fahrzeug und die Mulde vor dem Arbeitseinsatz nicht kontrolliert, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Ausserdem habe er zugelassen, dass sich Personen im Gefahrenbereich hinter der gekippten Mulde befanden. Der Chauffeur habe den tödlichen Unfall daher wesentlich mitverursacht.
Auch der Transportunternehmer, der den damals bereits pensionierten Aushilfschauffeur stundenweise angeheuert hatte, wurde für schuldig befunden. Er habe einerseits den Chauffeur zu wenig für die Bedienung eines Welaki geschult. Andererseits habe er sein Material nicht oder zumindest nur mangelhaft gewartet. Der Unternehmer erhielt eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 380 Franken.
Auch der Polier wurde schuldig gesprochen. Er habe als Chef der Baustelle eine Garantenpflicht für die Sicherheit seiner Mitarbeiter gehabt, so der Gerichtspräsident. In seinem Fall verzichtete das Gericht allerdings auf eine Geldstrafe aufgrund der besonderen Mitbetroffenheit des Beschuldigten. Der Polier hatte mit dem Verstorbenen über 12 Jahre für die gleiche Strassenbaufirma gearbeitet.
Der Führer einer Strassenfertigungsmaschine wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Bedienung des Wechselladekippers und die dadurch entstandene Gefahr sei nicht in seiner Verantwortung gelegen, befand das Bezirksgericht.