Innerrhoder Grosser Rat stimmt deutlich für neues Baugesetz
Der Innerrhoder Grosser Rat verabschiedet Teilrevision des Baugesetzes mit neuen Waldabstandsregeln.
![Appenzell](https://c.nau.ch/i/XBqLw/900/appenzell.jpg)
Der Innerrhoder Grosse Rat hat in Appenzell am Montag eine Teilrevision des Baugesetzes in zweiter Lesung deutlich gutgeheissen. Bei den Einsprachemöglichkeiten gibt es keine Änderungen. Das revidierte Gesetz mit neuen Regeln zu Waldabständen für Bauten kommt im April an die Landsgemeinde.
Die Popularbeschwerde, eine Innerrhoder Eigenheit, wird mit dem revidierten Baugesetz beibehalten. Mit dieser kann jeder Einwohner zu jedem Bauprojekt eine Beschwerde einreichen, auch wenn er selbst nicht von diesem betroffen ist. Für eine Abschaffung dieser Eigenheit gab es während der zweiten Lesung entgegen der ersten keine Voten mehr.
Die Standeskommission (Regierung) hatte sich bereits in der ersten Lesung gegen eine Abschaffung der Popularbeschwerde ausgesprochen.
Auswirkungen auf Waldränder und Abparzellierungen
Auch die Abstände, welche Gebäude zu den Waldrändern einhalten müssen, führten zu keinen weiteren Diskussionen mehr. Die Abstände von 20 Metern werden neu ab der Waldgrenze gemessen. Bis anhin wurden die Messungen ab der sogenannten Stockgrenze getätigt. Das ist die Verbindungslinie der äussersten Bäume eines Waldes.
Weiter wird mit der Revision des Baugesetzes auch die Fälligkeit von Mehrwertabgaben bei Abparzellierungen neu geregelt. Wird ein solcher Mehrwert festgestellt, wird die Abgabe neu nach 12 Monaten fällig.
Der Grosse Rat hiess die Teilrevision des Baugesetzes mit 45 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung gut. Ziel der Revision war es, dass Bauverfahren und Bewilligungsprozesse vereinfacht werden.