Kanton Genf will Konversionstherapien gesetzlich verbieten
Nach Neuenburg und Waadt will nun auch der Kanton Genf Konversionstherapien per Gesetz verbieten lassen. Solche seien zwar selten, aber würden vorkommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Genf will Konversionstherapien ebenfalls verbieten.
- Zuvor hatten Neuenburg und Waadt solche Praktiken als strafrechtlich relevant eingestuft.
- In Genf soll aber eine administrative Lösung geschaffen werden.
Nach Neuenburg und Waadt will nun auch der Kanton Genf Praktiken verbieten, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität von LGBTQ+-Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. Die Kantonsregierung hat am Mittwoch mitgeteilt, dass sie dem Grossen Rat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen wird.
Das Phänomen sei nicht massiv verbreitet, aber sehr real, sagte der Genfer Staatsrat Mauro Poggia (MCG) vor den Medien in Bezug auf sogenannte Konversionstherapien. Da dieser Bereich bisher nicht durch ein Bundesgesetz geregelt sei, müssten sich die einzelnen Kantone mit der Frage befassen.
Die Genfer Regierung hat eine administrative Lösung gewählt. Dies im Gegensatz zu Neuenburg, das sich für eine Revision des kantonalen Strafgesetzbuches entschieden hat. Die Genfer Regierung hält den strafrechtlichen Weg für zu schwerfällig. Über diesen Weg über Gerichte könnten die Verfahren Jahre dauern. Staatliche Stellen sind nach Ansicht der Genfer Regierung besser geeignet, um sich mit den verschiedenen Fällen zu befassen.
Der Genfer Gesetzesentwurf richtet sich nicht nur gegen Angehörige der Gesundheitsberufe, die für Konversionstherapien werben oder solche fördern oder anwenden, sondern auch gegen Bekehrungspraktiken, die in religiösen Gemeinschaften oder im familiären Umfeld vorkommen können. Personen oder Organisationen, die diese Verbote missachten, müssen mit einer Busse von bis zu 100'000 Franken rechnen.
Poggia zeigte sich optimistisch, dass das Kantonsparlament das Gesetz noch vor Ende des Jahres verabschieden wird. Der Grosse Rat hatte den Kanton mit der Überweisung einer Motion damit beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, um Umpolungen zu verbieten und eine Gesetzeslücke auf Bundesebene zu schliessen.