Kanton Genf will Verstösse gegen Mindestlohn büssen
Ab 2022 werden Unternehmen im Kanton Genf bei Verstössen gegen den kantonalen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde mit Bussen bis zu 30'000 Franken bestraft.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Genf hat einen kantonalen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde.
- Ab dem Jahr 2022 müssen Unternehmen bei Verstössen dagegen büssen.
- Es drohen Geldstrafen von bis zu 30'000 Franken.
Im Kanton Genf werden Unternehmen bei Verstössen gegen den kantonalen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde ab 2022 bestraft. Es drohen Bussen bis zu 30'000 Franken. Das Jahr 2021 dient als Übergangsjahr.
Ab 2022 werden die Arbeitgeber verstärkt kontrolliert und bei Widerhandlungen bestraft, wie der Kanton Genf am Freitag mitteilte. Bei Verstössen drohen nicht nur Bussen bis zu 30'000 Franken. Zuwiderhandelnde Arbeitgeber können auch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Bezahlte Lohnsumme muss steigen
Auf höhere Löhne hoffen können nach Angaben des Kantons rund 6,2 Prozent der Arbeitnehmenden. Sie erhalten für eine Vollzeitstelle brutto nämlich weniger als 4000 Franken. Betroffen von unterdurchschnittlichen Löhnen sind mehr Frauen als Männer.
Um den Mindestlohn einzuhalten, muss die bisher bezahlte Lohnsumme von rund 33 Milliarde Franken pro Jahr um 0,2 Prozent steigen. Es fehlten derzeit etwas mehr als 80 Millionen Franken pro Jahr, sagte der Direktor des Arbeitsinspektorats, Julien Dubouchet Corthay.
Anspruch auf einen Mindestlohn haben Angestellte, die über 18 Jahre alt sind. Ausgenommen sind gelegentliche Studentenjobs sowie die Landwirtschafts- und Blumenzucht-Branche.
Die Stimmberechtigten des Kantons Genf hatten im September 2020 einer Initiative der Gewerkschaften zugestimmt. Und zwar für einen kantonalen Mindestlohn von 23 Franken. Dies würde einem Monatslohn von 4086 Franken für eine 41-Stundenwoche entsprechen. Seit letztem November ist der Mindestlohn, der in einem Gesetz geregelt ist, in Kraft.
In der Schweiz hatte Neuenburg als erster Kanton einen Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde ins Gesetz geschrieben. Es folgten die Kantone Jura und Tessin und am vergangenen Wochenende der Kanton Basel-Stadt. Dort stimmten die Stimmberechtigten einem Mindestlohn von 21 Franken pro Stunde zu.