Kanton Zürich hat bei Brian Menschenrechte verletzt
Brian wollte wegen Menschenrechtsverletzungen 40'000 Franken Schadenersatz vom Kanton Zürich. Das Bezirksgericht rüffelt den Kanton jedoch nur.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Bezirksgericht hat die Klage von «Carlos» teilweise gutgeheissen.
- Eine Entschädigung erhält er jedoch nicht.
Im Fall «Carlos» erhält der Kanton Zürich einen Rüffel. Das Zürcher Bezirksgericht kommt zum Schluss: Der Kanton habe im Umgang mit dem damals 21-jährigen Brian gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen. Dies geht aus dem soeben veröffentlichten Urteil hervor.
Dabei geht es um Vorfälle im Januar 2017 im Gefängnis Pfäffikon. Die Gefängnisleitung griff damals wegen dem renitenten Straftäter zu drastischen Massnahmen. So musste Brian tagelang ohne Matratze und Decke auf dem Boden schlafen.
Drei Wochen lang durfte er nicht duschen. Zeitwiese erhielt er auch keine Zahnbürste. Er war die ganze Zeit gefesselt und durfte nie auf den Spazierhof.
Brian wollte 40'000 Franken Genugtuung
Brians Anwalt Markus Bischoff hatte Staatshaftungsklage eingereicht und 40'000 Franken Genugtuung sowie knapp 16'000 Franken Schadenersatz gefordert.
Das Bezirksgericht gibt nun Brian recht und stellt fest, dass die Haftbedingungen persönlichkeitsverletzend waren.
Die Geldforderung lehnte das Gericht jedoch aus formellen Gründen ab, wie es am Donnerstag mitteilte.
«Carlos» hätte diese Forderungen nach Ansicht des Bezirksgerichtes innerhalb des eigentlichen Strafverfahrens stellen müssen. Dieses sei seit März 2017 aber rechtmässig abgeschlossen. Deshalb werde die Klage, was das Geld betrifft, abgewiesen.