Kantone sollen Namen von Grüsel-Beizen veröffentlichen

Nicolas Eggen
Nicolas Eggen

Basel,

Die Namen von Beizen, die bei der Lebensmittelkontrolle durchfallen, werden nicht öffentlich gemacht. Konsumentenschützer und Politiker fordern eine Änderung.

Lebensmittelkontrolle
Ein Kantonschemiker führt eine Lebensmittelkontrolle durch. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Grüsel-Beizen, die bei Kontrollen durchfallen, werden in der Schweiz nicht offengelegt.
  • Der Konsumentenschutz und auch Politiker fordern mehr Transparenz.
  • Gegen eine Offenlegung der Resultate ist der Branchenverband Gastrosuisse.

Schimmel auf der Sauce, zu warm gelagerter Fisch, tote Fliegen im Rotweinglas: Die Liste der Hygienemängel in einer Basler Beiz war lang, als Kontrolleure im Juni 2023 vorbeischauten.

Bei einer zweiten Kontrolle vier Monate später wurde es zwar etwas besser. Aber noch immer fanden die Prüfer abgelaufene Lebensmittel in der Küche.

Das hat Folgen: Per Strafbefehl wurde der Wirt, ein 33-jähriger Mann, nun zu 6000 Franken Busse verurteilt.

Doch: Um welche Beiz es sich handelt, ist nicht bekannt.

Sollen Beizen genannt werden, die bei der Lebensmittelkontrolle durchfallen?

Denn: Das Lebensmittelgesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Namen der kontrollierten Betriebe nicht öffentlich gemacht werden.

Offenlegung in anderen Ländern obligatorisch

In anderen Ländern ist diese Offenlegung schon seit vielen Jahren gang und gäbe.

So zum Beispiel in Dänemark: Dort gilt seit 2001 ein entsprechendes Gesetz. Die Bewertung von Restaurants geschieht dort anhand eines Smiley-Systems.

Betriebe, die bei der Kontrolle ohne Beanstandungen bleiben, erhalten ein fröhlich lachendes Smiley.

Solche mit erheblichen Mängeln werden mit einem traurigen Smiley signalisiert. Die Beizen in Dänemark sind verpflichtet, die Bewertung gut sichtbar auszuhängen.

Gehst du oft auswärts essen?

Dass dies in der Schweiz nicht überall der Fall ist, stösst Politikerinnen und Politikern von links bis rechts sauer auf.

SVP-Nationalrat Lukas Reimann fordert schon seit Jahren eine Offenlegung: «Hier muss mehr Transparenz geschaffen werden», schrieb er in einer im 2008 im Nationalrat eingereichten Motion.

Auf Anfrage von Nau.ch sagt er nun: «Ich habe meine Meinung nicht geändert und bin noch immer für die Offenlegung.» Auch SP-Nationalrätin Nadine Masshardt setzt sich seit Jahren für mehr Transparenz ein.

«Das Parlament hat mehr Transparenz immer abgelehnt»

Für den Konsumentenschutz steht ebenfalls fest: Es muss sich etwas ändern.

«Der Konsumentenschutz fordert seit vielen Jahren, dass mehr Transparenz geschaffen werden muss», sagt Konsumentenschützerin Josiane Walpen zu Nau.ch.

Es sei unverständlich, dass die Ergebnisse der Kontrollen nicht in einer generischen Form veröffentlicht würden.

Das Problem: «Damit die Kontrollen öffentlich gemacht werden könnten, müsste es eine Gesetzesänderung geben.»

Und genau das haben der Konsumentenschutz und andere Konsumentenorganisationen in den letzten 20 Jahren schon mehrfach verlangt. «Das Parlament hat jedoch mehr Transparenz immer abgelehnt», sagt Walpen.

Offenlegung wäre «im Interesse» von tadellos arbeitenden Beizern

Der Konsumentenschutz lobt das Smiley-System aus Dänemark. Etwas Ähnliches würde die Organisation auch gerne in der Schweiz sehen.

«Das wäre übrigens nicht nur im Interesse der Konsumenten, sondern auch der vielen Restaurants, die tadellos arbeiten.»

Durch die negativen Schlagzeilen einiger weniger Anbieter würden diese schliesslich immer wieder «unter Generalverdacht geraten».

Hattest du schon einmal ein ekliges Erlebnis in einer Beiz?

Konsumentenschützerin Walpen betont: «Es geht nicht darum, kleine Unachtsamkeiten oder Verfehlungen an den grossen Pranger zu stellen.»

Stattdessen wolle man den Konsumenten vermitteln, wie gut das Restaurant bezüglich Gesundheitsschutz und Transparenz geführt werde.

Betriebe hingegen, die ein gesundheitliches Risiko darstellen, müssten geschlossen werden. Bis «sichergestellt ist, dass die Gefahrenherde nicht mehr vorhanden sind».

Beizer wehren sich: «Rufschädigend»

Anders sieht das der Gastro-Branchenverband Gastrosuisse. Er ist gegen eine Offenlegung – weil er befürchtet, dass die Falschen darunter leiden würden.

«Die Besitzer der Restaurants wechseln immer wieder», erklärt eine Sprecherin gegenüber Nau.ch.

Heisst: Für neue Besitzer, die ihren Betrieb einwandfrei führen, sei es «rufschädigend», hätten die Vorbesitzer bei der Kontrolle schlecht abgeschnitten.

Dem Branchenverband sind die Namen der durchgefallenen Beizen übrigens ebenfalls nicht bekannt, wie er erklärt.

Kommentare

User #5789 (nicht angemeldet)

Für was gibt's Google Bewertungen? Dort kann man schon heute Mängel lesen.

User #5926 (nicht angemeldet)

Döner die einen unangenehmen lange Nachgeschmack haben sind mir ein graus

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