Kantonsgericht bestätigt Arbeitsverhältnis von Uber-Fahrer
Das Gericht entschied, dass ein ehemaliger Uber-Fahrer in einem Arbeitsverhältnis stand. Die Gesellschaft schuldet nun vielen Ex-Fahrern Millionen-Beträge.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kantonsgericht entschied, dass ein Ex-Uber-Fahrer in einem Arbeitsverhältnis stand.
- Dem Fahrer wurde 2016 ungerechtfertigt gekündigt.
- Uber muss nun mehreren ehemals Angestellten Gelder bezahlen.
Das Kantonsgericht Waadt hat entschieden, dass ein früherer Uber-Fahrer «in einem Arbeitsverhältnis mit der ihn beschäftigenden Gesellschaft» stand. Es bestätigte damit am Dienstag ein Urteil des Arbeitsgerichts des Kreises Lausanne vom April des vergangenen Jahres. Das Urteil gilt als wegweisend für die Schweiz.
Der Fahrer hatte von zwischen 2015 und 2016 50,2 Stunden pro Woche für Rasier Operations, eine Tochtergesellschaft von Uber, gearbeitet. Entsprechend war dies nach Angaben des Anwalts seine Haupttätigkeit.
Kündigung war nicht gerechtfertigt
Ende 2016 wurde das Konto des Fahrers deaktiviert, weil Beschwerden gegen ihn vorlagen. Diese Kündigung mit sofortiger Wirkung sei nicht gerechtfertigt gewesen, hatte das Lausanner Arbeitsgericht festgestellt. Der Betreffende sei sich der Anschuldigungen nicht bewusst gewesen und habe deshalb nicht reagieren können.
Das Gericht ordnete deshalb an, dass die Uber-Tochtergesellschaft dem Fahrer rund 19'000 Franken zu zahlen habe. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem zweimonatigen Gehalt für ihm gesetzlich zustehende Ferien und einer Entschädigung.
Nicht selbstständig, sondern angestellt
Laut dem Anwalt Rémy Wyler ist jedoch an dem Fall etwas anderes das Wichtigste. Und zwar, dass das Arbeitsgericht festgestellt hatte, dass Fahrer aufgrund der Firmenorganisation keine Selbstständig-Erwerbenden, sondern Angestellte sind.
Die Gewerkschaft Unia fordert in einer Reaktion am Dienstag Uber auf, «all seinen Fahrern und Fahrerinnen unverzüglich ordentliche Arbeitsverträge auszustellen.» Auch sollen ihnen nachträglich die Löhne, Auslageersatz und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, die ihnen zustehen. Die Kantone müssten dafür sorgen, dass Uber sich an die Gesetze halte.
Uber schuldet Ehemaligen mehrere Hundert Millionen Franken
Aus der Einstufung als Arbeitnehmende beziehungsweise Unselbstständig-Erwerbende ergäben sich für die Uber-Fahrer Rechtsansprüche. Somit sollen ihnen Sozialversicherungsbeiträge, einen angemessenen Lohn und Ferien bezahlt werden. Weiter muss auf Auslageersatz wie Auto- und Handykosten und die Einhaltung ordentlicher Kündigungsfristen geachtete werden, schreibt die Unia.
Nach Berechnungen der Unia schuldet Uber seinen mehreren Tausend Fahrern in der Schweiz mehrere Hundert Millionen Franken. Dies bezieht sich auf die Periode von 2013 bis 2020. Die Uber-Angestellten haben auch rückwirkend das Recht darauf, betont die Gewerkschaft.