Keine Disziplinarmassnahmen gegen Zürcher SVP-Nationalrat Köppel

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Bern,

Roger Köppel wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen veröffentlicht zu haben. Doch das Nationalratsbüro verzichtet auf Disziplinarmassnahmen.

Roger Köppel
Das Büro kann nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Zürcher SVP-Nationalrat Roger Köppel mit der Veröffentlichung von Informationen das Kommissionsgeheimnis verletzt hat. Es sieht daher von einer Disziplinarmassnahme ab. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Roger Köppel werden keine Disziplinarmassnahmen ergriffen.
  • Der SVP-Nationalrat soll angeblich das Kommissionsgeheimnis verletzt haben.
  • Das Nationalratsbüro kann diesen Vorwurf jedoch nicht zweifelsfrei nachweisen.

Das Nationalratsbüro hat sich in Zusammenhang mit der möglichen Verletzung des Kommissionsgeheimnisses gegen eine Disziplinarmassnahme gegen den SVP-Nationalrat Roger Köppel entschieden. Köppel wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen publik gemacht zu haben.

Das Büro hat sich mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen eine Disziplinarmassnahme ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Vor dem Entscheid habe das Büro Köppel angehört.

roger köppel
Roger Köppel liest «Die Weltwoche» im Bundeshaus in Bern. (Archivbild) - Keystone

Dem Zürcher Nationalrat wird vorgeworfen, im März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Zugang hatte, veröffentlicht zu haben.

Im Wiederholungsfall werden Massnahmen ergriffen

In der Anhörung habe Köppel geltend gemacht, dass er die preisgegebenen Informationen bereits vor dem Empfang des Dokuments aus der Kommission aus einer anderen Quelle erhalten habe, steht in der Mitteilung.

Als Journalist habe er das Recht, die Quelle seiner Informationen nicht zu nennen. Aus diesem Grund sei es dem Büro nicht ohne Zweifel möglich nachzuweisen, dass Köppel das Kommissionsgeheimnis materiell und bewusst verletzt habe.

Das Büro ist gemäss Mitteilung jedoch der Ansicht, dass Köppels Verhalten dennoch nahelege, dass sich der Nationalrat über die Klassifizierung von Dokumenten hinweggesetzt habe. Dieses Verhalten lasse die nötige Sensibilität vermissen. Das Büro behält sich gemäss Mitteilung deshalb vor, im Wiederholungsfall Massnahmen zu beschliessen.

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