Keine Massenflucht aus Verbier und widersprüchliche BAG-Angaben
Verbiers Tourismusdirektor wehrt sich gegen die Meldung einer britischen Massenflucht. Auch ob die Touristen gegen BAG-Vorschriften verstiessen, ist nicht klar.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Flucht britischer Touristen aus dem Skiort Verbier VS sorgte für Schlagzeilen.
- Der Skiort widerspricht nun den Darstellungen einer «Massenflucht.»
- Auch das BAG sorgt mit angeblich widersprüchlichen Informationen für Verwirrung.
Die Meldung, dass 200 britische Touristen am vergangenen Wochenende in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aus der verordneten Quarantäne im Walliser Skiort Verbier geflohen seien, ist um die Welt gegangen. Doch einen Beleg für diesen Umstand gibt es laut einem Bericht der «NZZ am Sonntag» bisher immer noch nicht.
Eine solche Massenflucht habe es nicht gegeben, sagte zudem der Tourismusdirektor von Verbier, Simon Wiget, gegenüber dem Blatt. «Die Meldung eines Hoteliers über eine Abreise wurde als Verstoss gegen die Quarantänepflicht interpretiert. Journalisten schrieben ihn zur Massenflucht hoch», erklärte er. Die Zahl 200 sei zudem erfunden.
«Wir haben keinerlei Kenntnisse von 200 Briten, die unerlaubt Verbier verlassen haben», hiess es auch von der Walliser Kantonspolizei gegenüber der «NZZ am Sonntag». Die Behörde habe zudem keine Ahnung, woher diese Zahl 200 stamme.
Die Dienststelle für Gesundheitswesen führe 454 britische Personen, die im ganzen Kanton Wallis in Quarantäne mussten, nicht nur in Verbier, hiess es. Bei 150 Personen habe die Kantonspolizei Stichproben durchgeführt.
BAG mit widersprüchlichen Angaben
Dabei hätten sich 138 Briten ordnungsgemäss in Quarantäne befunden und lediglich zwölf Personen seien abgereist gewesen. Aber ob diese die Quarantäne gebrochen hatten, sei nicht klar, hiess es weiter.
Die «SonntagsZeitung» berichtet ausserdem, dass es widersprüchliche Angaben in der Kommunikation des Bundesamtes für Gesundheit BAG gegeben haben könnte. Angaben aus der entsprechenden Medienkonferenz seien anders als die publizierte Quarantäneverordnung formuliert gewesen.
Das BAG sieht darin allerdings keinen Widerspruch.