Keine systematische Lohndiskriminierung

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Lohnmodell des Kantons Zürich lässt keine systematische Lohndiskriminierung der Frauen gegenüber den Männern zu.

Abmachung (Symbolbild)
Abmachung (Symbolbild) - Unsplash

Das Lohnmodell des Kantons Zürich lässt keine systematische Lohndiskriminierung der Frauen gegenüber den Männern zu. Der Kanton hat mit zwei Studien die Löhne seiner Angestellten auf nicht erklärte Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern überprüft.

Mit 1,7 Prozent liege der errechnete Lohnunterschied insgesamt deutlich unter der Toleranzgrenze des angewandten Rechnungsmodells von 5 Prozent, teilte der Zürcher Regierungsrat am Donnerstag mit. Somit könne davon ausgegangen werden, dass in der kantonalen Verwaltung keine systematische Lohndiskriminierung vorliege.

Die Prüfung geschah auf zwei unterschiedlichen, sich ergänzenden Wegen: Das Personalamt und die Finanzdirektion liessen durch ein externes Beratungsunternehmen die Löhne aller Direktionen, der Staatskanzlei, der Bezirksverwaltungen und der unselbstständigen Anstalten zu einem Stichtag im April 2018 erfassen.

Gleichzeitig untersuchten die Direktion der Justiz und das Statistische Amt, wie sich die Löhne in den Jahren 2002 bis 2017 in ihrer Direktion generell mit Blick auf die Geschlechter entwickelt haben, wie es weiter heisst.

Daten künftig systematisch erheben
Die Lohngleichheitsprüfung beruht auf dem Selbstprüfungswerkzeug «Logib» des Bundes. Das Werkzeug dient dazu, den Teil des Lohnunterschieds zwischen Mann und Frau zu ermitteln, der allein auf das Geschlecht zurückzuführen ist.

Da die Daten in der Kantonalen Verwaltung nicht komplett vorlagen - besonders zur Ausbildung aller Mitarbeitenden - musste das Instrument mit Annahmen bezüglich des Merkmals Ausbildung ergänzt werden. Deshalb seien die Ergebnisse der beiden Studien mit entsprechender Vorsicht zu interpretieren.

Dies soll sich in Zukunft ändern: Der Regierungsrat hat aufgrund der nicht komplett vorliegenden Daten entschieden, diese künftig systematisch zu erheben. Damit könne die Lohngleichheit in der Kantonalen Verwaltung regelmässig und noch exakter abgebildet werden.

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