Freispruch

Klima-Aktivistin steht nach Freispruch vor Zürcher Obergericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Klimaaktivistin, die wegen einer Strassenblockade freigesprochen wurde, steht erneut vor Gericht.

Obergericht des kantons zürich
Das Obergericht des Kantons Zürich am Hirschengraben in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Eine 48-jährige Klima-Aktivistin muss sich heute Dienstag wegen einer Strassenblockade vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Vom Bezirksgericht Zürich war sie noch freigesprochen worden. Allerdings hat das Bundesgericht den damaligen Richter wegen Befangenheit gesperrt.

Angeklagt ist die Schweizerin wegen Nötigung. Im Oktober 2021 war sie Teil einer «Extinction Rebellion»-Strassenblockade auf der Zürcher Uraniastrasse. Weil viele Autofahrerinnen und Autofahrer im Stau standen oder einen Umweg fahren mussten, soll sie gemäss Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt werden.

Richterspruch infrage gestellt

Mit ihrer Einsprache gegen den Strafbefehl hatte die Aktivistin vor Bezirksgericht Zürich aber Erfolg: Der zuständige Richter sprach sie im September 2022 frei. Allerdings äusserte er sich nach Ansicht des Staatsanwaltes etwas gar wohlwollend über die Klimaschützer.

Die Staatsanwaltschaft forderte, diesen Richter künftig nicht mehr bei Klimaprozessen einzusetzen, weil er offensichtlich befangen sei. Das Bundesgericht war gleicher Meinung.

Bundesgericht entscheidet

Es entschied Ende April, dass sich der Bezirksrichter tatsächlich mit den Klimaschützern solidarisiere und bei solchen Prozessen deshalb in den Ausstand treten müsse.

Die Staatsanwaltschaft zog die Klima-Freisprüche dieses Richters alle vor Obergericht. Das Urteil dürfte noch heute Dienstag eröffnet werden.

Kommentare

User #5944 (nicht angemeldet)

Ist nicht schon alleine das Betreten der Fahrbahn strafbar?

User #3043 (nicht angemeldet)

wir verlangen eine Verurteilung. Solange es kein Verbot gibt, Autofahren zu dürfen, ist das was diese Leute tun, ein Verstoss gegen das Strassengesetz

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