Klimastreik-Bewegung: «Ja, aber» zu Gesetz über Klimaschutz-Ziele

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Bern,

Das vom Parlament verabschiedete Gesetz über die Ziele im Klimaschutz reicht in den Augen der Klimastreik-Bewegung nicht.

Klimastreik
Die nächste grosse nationale Kundgebung der Klimastreik Bewegung findet am Samstag 6. April statt. - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klimastreik-Bewegung sieht das vom Parlament verabschiedete Gesetz als ungenügend.
  • Es reiche nicht, um den Anstieg der Temperatur auf 1,5 Grad zu begrenzen.

In den Augen der Klimastreik-Bewegung genügt das vom Parlament verabschiedete Gesetz über die Ziele im Klimaschutz nicht. Damit könne man den Anstieg der Temperatur nicht auf 1,5 Grad begrenzen. Dennoch sagt die Bewegung «Ja, aber» zu dem Gesetz, gegen das die SVP das Referendum ergriffen hat.

Die Bewegung fordert, dass die Schweiz das «Netto Null»-Ziel spätestens im Jahr 2030 erreichen muss. Nicht erst 2050, wie es im als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative formulierten Gesetz steht. Die dort genannten Massnahmen und Ziele genügen in den Augen der Klimastreik-Bewegung nicht.

Gesetz bringt wichtige finanzielle Mittel

Das Gesetz bringe aber wichtige finanzielle Mittel für den Ersatz von Heizungen sowie die Förderung und Entwicklung von neuen Technologien. So begründet die Klimastreik-Bewegung ihre Ja-Parole. Die insgesamt 3,2 Milliarden Franken würden helfen, die ökologische Wende im Gebäude- und im Energiesektor voranzutreiben.

Das Parlament verabschiedete das Gesetz in der Herbstsession; die Gletscher-Initiative wurde zurückgezogen. Die SVP bekämpft das Gesetz über die Ziele im Klimaschutz mit einem Referendum. Eine allfällige Abstimmung findet frühestens im Juni 2023 statt.

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