Konsumentenschutz warnt vor hohen Roaming-Gebühren
Eigentlich können Kunden mittlerweile ein Roaming-Limit festlegen. Trotzdem warnt der Konsumentenschutz von hohen Roaming-Rechnungen nach den Ferien.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Juli müssen Neukunden eine eigene Limite für Datenroaming setzen.
- Der Konsumentenschutz kämpft nun um eine Herabsetzung der üblichen Standard-Limite.
Die Stiftung Konsumentenschutz warnt vor den Sommerferien vor hohen Roaming-Gebühren. Zwar müssen sich Neukunden von Telekom-Anbietern gemäss einer neuen Regelung ab 1. Juli selber eine Limite für das Datenroaming setzen. Der Konsumentenschutz befürchtet aber trotzdem hohe Rechnungen nach den Ferien.
Tiefere Standard-Limite gefordert
Zusammen mit den anderen Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen stellt die Stiftung Konsumentenschutz daher eine Forderung: Mobilfunkanbieter sollen die Standard-Limite bei Datenroaming für Erwachsene bei 100 und jene bei Jugendlichen bei 50 Franken festlegen.
Nur so könnten alle Kunden vor hohen Gebühren geschützt werden. Heute liege die Standard-Limite der verschiedenen Unternehmen zwischen 200 und 1000 Franken. Die neue Regelung, die am 1. Juli in Kraft tritt, wäre aus Sicht des Konsumentenschutzes ein «wirksamer Schutz» vor hohen Roaming-Gebühren.
Neue Regelung gilt nur für Neukunden
Demnach dürfen Mobilfunkanbieter ihren Kunden das Datenroaming erst aufschalten, wenn sich diese e Limite gesetzt haben. Die Kunden müssen die Kostenlimite zudem nachträglich anpassen können. Der Konsumentenschutz schreibt aber, dass die Mobilfunkanbieter die Regelung nur auf Neukunden anwenden werden.
In der Verordnung steht, dass die Mobilfunkanbieterinnen ihre Kunden «mindestens einmal jährlich» informieren müsse. Dabei müssen «schriftlich und leicht verständlich die Konditionen und Modalitäten des internationalen Roamings» aufgeführt werden.