Konsumentenschutz zieht Prozess im Abgas-Skandal vor Bundesgericht
Der Abgasskandal-Prozess gegen AMAG und Volkswagen (VW) geht in die nächste Runde: Der Konsumentenschutz zieht nun vor das Bundesgericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Konsumentenschutz zieht im Abgas-Skandal-Prozess gegen VW und AMAG vor Bundesgericht.
- Die Entscheidung des Handelsgericht Zürich hält die Stiftung für «inakzeptabel».
Im Abgasskandal-Prozess gegen VW und AMAG geht der Konsumentenschutz vor Bundesgericht und legte Beschwerde ein. Das heisst es in einer Medienmitteilung des Konsumentenschutzes.
Das Handelsgericht Zürich anerkannte in seinem Beschluss von Anfang Dezember 2019 zwar seine internationale und örtliche Zuständigkeit. Doch das Gericht trat auf die Schadenersatz-Klage für die 6'000 Dieselgate-Geschädigten nicht ein. Die Begründung: Der Konsumentenschutz sei formell nicht berechtigt, in dieser Sache zu klagen.
Schadensersatzklage gegen VW und AMAG
Im Jahr 2017 reichte der Konsumentenschutz gegen Volkswagen und Amag für 6'000 Autobesitzer, die durch den Abgasskandal geschädigt wurden, eine Schadenersatzklage ein.
Im Dezember 2019 veröffentlichte das Handelsgericht Zürich dann einen ersten Beschluss. Dieser war allerdings auf die Prozessvoraussetzungen beschränkt. Der Zweck der Stiftung für Konsumentenschutz legitimiere die Organisation nicht zu einer derartigen Klage, so das Handelsgericht.
Konsumentenschutz findet Begründung «inakzeptabel»
Der Konsumentenschutz hält diese Begründung der erstinstanzlichen Richter gemäss Medienmitteilung für nicht nachvollziehbar und in keiner Weise akzeptabel. Deshalb legt die Stiftung beim Bundesgericht Beschwerde ein.
Im Falle, dass das Bundesgericht die Beschwerde des Konsumentenschutzes gutheisst, wird sich das Handelsgericht Zürich mit den materiellen Rechtsfragen beschäftigen müssen.
Diese könnten unter anderem lauten: Wurden die Fahrzeugbesitzerinnen und –besitzer in der Schweiz durch die Abgasmanipulationen widerrechtlich geschädigt. In welcher Höhe muss deren Schaden durch VW und/oder AMAG kompensiert werden?
Kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz fehlt
Der Verlauf dieses Verfahrens illustriere eindrücklich die äusserst schwierige Lage, in der sich kollektiv Geschädigte in der Schweiz befinden, schreibt die Stiftung für Konsumentenschutz.
Konsumentinnen und Konsumenten haben keine wirksamen Mittel, um gegen einen Anbieter kollektiv vorzugehen. Die Kunden können sich nicht organisieren, stattdessen müssen sie in zeitaufwändigen und teuren Einzelverfahren gegen den Anbieter vorgehen.