Krankenkassen passen Vermittler-Regeln an neues Gesetz an
Die Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura glichen ihre Branchenvereinbarung für die Vermittlungstätigkeit dem neuen Bundesgesetz an.
Die beiden Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura haben ihre Branchenvereinbarung für die Vermittlungstätigkeit dem neuen Bundesgesetz angepasst.
Die Vereinbarung ist seit dem 1. September in Kraft. Auf den 1. Januar 2024 streben die Verbände die Allgemeinverbindlichkeitserklärung an. Die Branchenvereinbarung ist seit 2021 in Kraft, wie die Verbände am Dienstag mitteilten.
Die Anpassung erfolgt, weil das Parlament im Dezember 2022 die sogenannte telefonische Kaltakquise verboten hat. Das ist Telefonwerbung bei Kunden, die nie bei der betreffenden Kasse versichert waren oder es seit längerer Zeit nicht mehr sind.
66 Prozent der Krankenkassen müssten sich beteiligen
Zudem stellt das revidierte Bundesgesetz über die Versicherungsvermittlungstätigkeit externe Broker den bei Krankenkassen angestellten Versicherungsvermittlern gleich. Und schränkt die Höhe der Provisionen auf 70 Franken pro Abschluss ein.
Die beiden Verbände streben die möglichst rasche Allgemeinverbindlichkeit der Branchenvereinbarung an. Die Versicherer können sich der geänderten Vereinbarung seit deren Inkrafttreten anschliessen. Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist, dass 66 Prozent der Krankenkassen sich beteiligen.