Krankenkassen übernehmen Kosten für Covid-19-Impfung
Für alle Versicherten entstehen bei der Corona-Impfung keine Kosten. Dies genehmigt der Bundesrat am Mittwoch.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 4. Januar wird in der Schweiz gegen das Coronavirus geimpft.
- Die obligatorischen Krankenkassen bezahlen die Impfung und die entstehenden Kosten.
- Der entsprechende Tarifvertrag wurde am Mittwoch vom Bundesrat genehmigt.
Die obligatorischen Krankenversicherungen bezahlen die Covid-19-Impfung. Der Bundesrat genehmigte am Mittwoch den entsprechenden Tarifvertrag.
Er gilt seit dem 1. Januar für alle Versicherten. Kosten entstehen den Geimpften nicht.
Im Vertrag enthalten ist eine Pauschale von 15 Franken für die Impfdienstleister, wie der Bundesrat schreibt. Hinzu kommen fünf Franken pro Impfdosis inklusive der Spritze und Desinfektionsmaterial.
201 Millionen Franken für Impfungen
Unter der Annahme, dass sich 60 Prozent der Bevölkerung impfen lassen, müssen die Krankenkassen 2021 201 Millionen Franken dafür bezahlen. Die über die fünf Franken pro Impfdosis hinausgehenden Kosten übernimmt der Bund. Das entspricht dem Epidemiegesetz. Der wahre Preis des Impfstoffs ist vertraulich.
Zudem fällt die Impfung nicht unter die Krankenkassen-Franchise. Die Kantone übernehmen den Selbstbehalt. So entstehen den Geimpften keine Kosten.
Impfwillige sollen bis zum Sommer geimpft sein
Der Bundesrat unterstreicht die Wichtigkeit der Impfung im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie. Sie ermögliche es, schwere Krankheitsverläufe zu reduzieren, das Gesundheitssystem stabil zu halten sowie die sozialen und wirtschaftlichen Folgen zu vermindern. Alle Impfwilligen sollen nach dem Willen des Bundesrates bis zum Sommer geimpft sein.
Partner des Tarifvertrages ist zum einen die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Die anderen Partner sind die Gemeinsame Einrichtung KVG, die von Tarifsuisse vertretenen Krankenversicherer, die Einkaufsgemeinschaft HSK und die CSS-Versicherung.