Krankenkassen zahlen vorsorgliche Brust- und Eierstockentfernung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung erweitert ihren Leistungskatalog – mehr Vorsorge und Prävention ab dem kommenden Jahr.
Ab dem kommenden Jahr übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die vorsorgliche Brust- und Eierstockentfernung bei Frauen mit bestimmten Hochrisikogenen. Der Leistungskatalog wird entsprechend erweitert. Dies diene der Vorbeugung von Brust- und Eierstockkrebs bei Personen mit stark erhöhtem Risiko für diese Erkrankungen, teilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Freitag mit.
Die operative Entfernung der Brust und/oder der Eierstöcke sowie Eileiter seien Massnahmen zur Vorbeugung von Krebs. Gleichzeitig gilt neu «eine genetische Beratung als explizite Voraussetzung für die Vergütung», schrieb das EDI in seiner Mitteilung weiter.
Bisher wurden beide Eingriffe nur bei Vorliegen von zwei spezifischen Genmutationen vergütet. In den letzten Jahren wurde laut EDI jedoch der Bedarf einer Erweiterung auf weitere Hochrisikogene gemeldet.
Vergütungsbedingungen werden angepasst
Deshalb würden ab dem 1. Januar 2024 die Indikationen erweitert und die entsprechenden Gene in einem Referenzdokument aufgeführt.
Ausserdem werden ab dem 1. Juli 2024 auch die Leistungen bei der HIV-Prophylaxe (HIV-PrEP) bei Personen mit stark erhöhtem Risiko im Rahmen der Studie «SwissPrEPared» von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Diese Übernahme ist jedoch bis Ende 2026 befristet.
Die HIV-Prophylaxe beugt laut EDI dem Risiko einer HIV-Infektion durch ungeschützten Geschlechtsverkehr wirksam vor. Sie beinhaltet medizinische Beratung, die notwendigen Laborkontrollen sowie das Arzneimittel.
Dies sei eine Massnahme des neuen nationalen Programms «Stopp HIV, Hepatitis B-, Hepatitis C-Virus und sexuell übertragene Infektionen», schrieb das EDI weiter.
Neue Programme zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten
Ausserdem soll es helfen, offene Fragen zu den Auswirkungen der HIV-Prophylaxe auf die Infektionszahlen zu beantworten.
Weitere Anpassungen des Leistungskatalogs finden etwa im Bereich der Kardiologie statt. Ab dem 1. April 2024 werden für Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener chronischer Herzinsuffizienz (Herzschwäche) die Kosten der Betreuung mittels Telemedizinprogrammen übernommen.