Kündigung Ritzmann: Bundesgericht hebt Nichtigkeit auf
Die Kündigung der Zürcher Titularprofessorin Iris Ritzmann ist nicht nichtig. Dies hat das Bundesgericht am Dienstag in einer öffentlichen Beratung entschieden. Die Uni Zürich muss sie deshalb nicht weiterbeschäftigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die erste sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat damit eine Beschwerde der Universität Zürich mit drei zu zwei Stimmen teilweise gutgeheissen.
Es ist zum Schluss gelangt, die Kündigung sei missbräuchlich gewesen, nicht aber nichtig. Ritzmann hat damit lediglich Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wie es das Zürcher Personalgesetz vorsieht.
Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied im November vergangenen Jahres, dass die Kündigung nichtig sei. Die Universität hatte die Entlassung auf Informationen gestützt, die im Strafverfahren gegen Ritzmann wegen Amtsgeheimnisverletzung in der Affäre Mörgeli nicht zugelassen wurden. Sie waren rechtswidrig erlangt worden.
Die Daten stammten aus einer flächendeckenden Auswertung von uni-internen Telefon- und E-Mail-Daten sowie Unterlagen, welche die Staatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt hatte. Ritzmann wurde in der Folge freigesprochen. (Urteil 8C_7/2020 vom 03.11.2020)