Landwirte: Bekämpfung von Unkraut häufiger ohne Pflanzenschutzmittel
Das Wichtigste in Kürze
- Landwirte halten sich beim Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln zurück.
- Das Unkraut wird vermehrt mechanisch bekämpft.
- Die zuständigen Bundesämter weisen den Stand der Umsetzung aus.
Der Aktionsplan zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln zeigt Wirkung. Landwirte halten sich beim Gebrauch zurück und wenden alternative Methoden an. Der Bau neuer Waschplätze sorgt zudem für einen besseren Gewässerschutz, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Dienstag mitteilte.
Ziel war die Risikoreduktion der Pflanzenschutzmittel – Herbizide im Fall des Unkrauts – und die Förderung von Alternativen. Gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht sind unterdessen 29 von 51 Massnahmen umgesetzt.
Unkraut wird vermehrt mechanisch bekämpft
Demnach bekämpfen die Betriebe das Unkraut vermehrt mechanisch, etwa mit Hilfe von jätenden Robotern auf den Feldern. 2020 wurden demnach 21 Prozent der Obst- und Rebflächen sowie 16 Prozent der offenen Ackerflächen ohne Herbizide bewirtschaftet. Das sind 30 Prozent mehr als 2019.
Beim Förderprogramm für gewässerschutzkonforme Waschplätze verdreifachte sich der Zubau auf rund 200 solcher Plätze. Das verhindert, dass Herbizide beim Reinigen etwa von Spritzgeräten in Bäche oder in die Kanalisation gelangen. Zudem rüsteten die Betriebe 2020 knapp 1000 Spritzgeräte mit einer automatischen Innenreinigung auf.
Anfangs 2021 traten schärfere Vorschriften für den Verkauf von Herbiziden an Hobby-Gärtnerinnen und -Gärtner in Kraft. Zusätzlich sind noch strengere Regelungen für die Hobby-Produktion in der Vernehmlassung.
Jahresbericht weist Stand der Umsetzung aus
Im Jahresbericht weisen die zuständigen Bundesämter den Stand der Umsetzung aus. Unter anderem das Bundesamt für Umwelt (Bafu) sowie für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (BLV). Zudem das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und die Forschungsanstalt Agroscope.
Die Ziele des Aktionsplans hatte das eidgenössische Parlament im Frühling 2021 im Gesetz verankert. Zudem baute es die rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Oberflächengewässer aus.
Das neue Gesetz dehnt den Geltungsbereich über die Landwirtschaft hinaus aus, besonders auf Biozide. Das sind Produkte im nichtlandwirtschaftlichen Bereich zur Bekämpfung von Schadorganismen (Insekten, Pilze, Bakterien, Nager, Algen etc.).