Lindt droht Gerichts-Prozess wegen Dubai-Schoggi
Lindt & Sprüngli hat ihre eigene «Dubai-Chocolade» entwickelt. Jetzt ist eine Abmahnung reingeflattert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Dubai-Schokoladen-Trend ist zurzeit riesig.
- Auch Lindt & Sprüngli hat eine «Dubai-Chocolade» entwickelt.
- Nun wurde das Schweizer Unternehmen von einem deutschen Konkurrenten abgemahnt.
Der Hype um die Dubai-Schoggi ist riesig. Die typische Füllung mit Kadaifi und Pistazie begeistert zurzeit Menschen auf der ganzen Welt. Insbesondere in deutschsprachigen Medien erhält die Schokolade viel Aufmerksamkeit.
Kürzlich ist auch der Schweizer Hersteller Lindt & Sprüngli auf den Zug aufgesprungen. Zurzeit verkauft das Unternehmen eine limitierte Anzahl Tafeln in der Schweiz. Diese sind so beliebt, dass sie sogar schon auf Online-Verkaufsplattformen weiterverkauft werden. Ab Mitte Dezember soll die Schokolade auch in Deutschland verkauft werden.
Nun droht Lindt & Sprüngli jedoch, das neue Produkt schon wieder einstellen zu müssen, bevor der Verkauf überhaupt starten kann. Denn: Ein deutscher Schokoladenimporteur hat Lindt & Sprüngli eine Abmahnung geschickt, wie die «Lebensmittelzeitung» berichtet.
Importeur will nötigenfalls vor Gericht ziehen
Der deutsche Importeur Andreas Wilmer verkauft «wahre» Dubai-Schokolade – also solche, die tatsächlich auch in Dubai produziert wurde. In seiner Abmahnung an den Schweizer Schokoladen-Hersteller kritisiert er die fehlleitende Benennung der Schweizer Schokolade als «Dubai Chocolade»: «Indem Sie die sogenannte ‹Dubai Chocolade› anbieten, erwecken Sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck, die von Ihnen angebotene Schokolade sei in Dubai hergestellt worden», heisst es im Schreiben.
Wilmer droht weiter: Sollte Lindt & Sprüngli bis zum 19. Dezember keine Unterlassungserklärung abgeben, so werde man den Rechtsstreit vor Gericht ziehen.
Das Schweizer Unternehmen verteidigt ihr Produkt: «Der Begriff ‹Dubai Schokolade› steht als Sortenbezeichnung für Schokolade mit der typischen Pistazien-Kadayif-Füllung. Nicht für Schokolade, die aus Dubai stammt», sagt eine Sprecherin gegenüber dem «Tagses-Anzeiger».
Ob Lindt die Unterlassungserklärung unterschreiben wird, lässt sich offen. Somit ist offen, ob der Fall um die Dubai-Schoggi vor Gericht landet.
Lindt & Sprüngli muss beweisen, dass es kein Missverständnis gibt
Chancen einen Rechtsstreit zu gewinnen haben wohl beide Marken. «Bei Dubai handelt es sich um eine geografische Angabe, welche – so zumindest nach Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts – im Regelfall auch eine entsprechende geografische Herkunftserwartung weckt», erklärt Stefan Hubacher gegenüber dem «Tagesanzeiger». Er ist Berner Markenrechtler und Partner der Kanzlei Fuhrer Marbach.
Allerdings verändere sich die Rechtslage, wenn «ein Begriff mit geografischem Gehalt im konkreten Zusammenhang anders verstanden wird». Gelinge es also Lindt & Sprüngli glaubhaft aufzuzeigen, dass sich bei Kunden «ein anderes Verständnis etabliert hat», so hätte der Schweizer Hersteller ebenfalls gute Chancen.