Lindt-Goldhase ist laut Gericht keine geschützte Farbmarke
Das Münchner Oberlandesgericht hat eine Klage zum Farbmarkenschutz des Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli in zweiter Instanz abgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die goldene Farbe des Schokohasens von Lindt & Sprüngli ist nicht geschützt.
- Eine entsprechende Klage des Schokoladenherstellers wurde abgewiesen.
- Der Schokohasen-Streit soll laut Medien nun vor den Bundesgerichtshof.
Der goldene Osterhase des Schweizer Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli ist keine geschützte Farbmarke. Eine Klage des Anbieters zum Farbmarkenschutz vor dem Münchner Oberlandesgericht wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Dies teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Auf Basis des Gerichtsurteils von Ende Juli dürfen auch andere Firmen ihre Schokohasen vorerst weiterhin in goldener Farbe verpacken.
Goldene Farbe stark mit der Marke verbunden
Durch ein Gutachten hatte der Hersteller demnach nachweisen wollen, dass die goldene Farbe stark mit der Marke verbunden werde. Den Richtern zufolge gehöre die Farbe aber nicht unmissverständlich zur Identität der Marke, weil auch andersfarbige Produkte im Sortiment seien. Beim «Nivea Blau», «Telekom-Magenta» oder «Milka-Lila» sei dies anders.
Der Schokohasen-Streit soll den Medienberichten zufolge nun vor den Bundesgerichtshof führen. Von Lindt & Sprüngli gab es dazu zunächst keine Angaben.