Long-Covid-Patienten gehen gegen Krankenkassen vor Gericht
Zwei Aargauer Long-Covid-Patienten haben sich einer Blutwäsche unterzogen und fühlen sich besser. Die Krankenkassen wollen ihre Behandlung aber nicht zahlen.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Long-Covid-Patienten sind gegen ihre Krankenkassen vor Gericht gezogen.
- Diese wollen den Versicherten die Blutwäsche-Behandlung nicht bezahlen.
- Die Gerichte fordern die Versicherungen auf, die Wirksamkeit dieser Methode abzuklären.
Rund fünf Jahre ist es her, dass der Bundesrat in der Schweiz wegen des Coronavirus einen Lockdown verordnet hatte. Doch während sich das Leben für die meisten Schweizer schon lange wieder normalisiert hat, kämpfen andere mit Long-Covid-Folgen.
So auch zwei Aargauer. Einer von ihnen ist der Radiomoderator Christian Salzmann, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Dieser sitzt im Beirat von «Long Covid Schweiz».
Nach einer Covid-Infektion im November 2020 habe er sich monatelang nicht davon erholt. Wie der «Long Covid Schweiz»-Website zu entnehmen ist, hätten ihm dann verschiedene Medikamente in Kombination mit der Blutwäsche geholfen.
Coronavirus: 20'000 Franken teure Therapie
Die dafür nötigen neun Therapiesitzungen kosteten ihn laut dem «Tagesanzeiger» 20'000 Franken. Seine damalige Krankenkasse, die Helsana, wollte die Kosten aber nicht übernehmen.
Begründung: Die Wirksamkeit der Blutwäsche gegen Long Covid sei nicht ausreichend belegt. Dabei verwies die Versicherung auf eine Einschätzung einer eigenen Vertrauensärztin.
Deshalb zog Salzmann gegen die Helsana vor das Aargauer Versicherungsgericht. Dieses lehnte seine Forderung aber ab.
Anders sah dies im Februar 2024 aber das Bundesgericht: Die Wirksamkeit der Blutwäsche-Behandlung bei Long Covid zu bezweifeln, reiche nicht.
Laut Urteil gibt es keinen breiten wissenschaftlichen Konsens darüber, dass diese Methode offensichtlich «unwirksam, unzweckmässig oder unwirtschaftlich» ist.
Dennoch sahen die Bundesrichter davon ab, die Helsana zur Zahlung von Salzmanns Therapie zu verpflichten. Stattdessen wiesen sie den Fall an die Krankenkasse selbst zurück.
Die Frage nach der Bezahlung blieb somit ungeklärt. Doch ein aktueller Fall aus dem Aargau könnte diesbezüglich entscheidend sein.
Versicherungsgericht entscheidet in zweitem Fall für Patienten
Dabei geht es laut der «Aargauer Zeitung» um einen Long-Covid-Patienten, der drei Blutwäsche-Behandlungen gemacht hat. Kostenpunkt: 6000 Franken.
Das Aargauer Versicherungsgericht hat in diesem Fall zu Gunsten des Patienten entschieden. Beim Urteil hätten sich die Richter massgeblich auf das Salzmann-Urteil des Bundesgerichts gestützt.
Die Krankenkasse des Patienten, die CSS, argumentierte, dass einerseits die Behandlung nicht ärztlich verordnet gewesen sei. Andererseits fehle eine «robuste klinische Evidenz» für die Blutwäsche-Behandlung bei Long Covid.
Die CSS sah die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, dass die Behandlung wirkungsvoll, zweckmässig und wirtschaftlich sei.
Krankenkasse muss Wirksamkeit abklären
Dass die Methode nicht durch den Hausarzt verschrieben worden sei, hält das Versicherungsgericht hingegen für irrelevant. Denn die Blutwäsche sei von einer Ärztin durchgeführt worden. Deshalb gelte sie als ärztlich angeordnet.
Ausserdem reiche es nicht aus, die Wirksamkeit einer Behandlung in Zweifel zu ziehen. Stattdessen gelte laut dem Gericht die sogenannte Wirksamkeitsvermutung. Der Fall sei mit jenem von Salzmann identisch.
Weiterhin unklar bleibt dennoch, ob die Krankenkassen die Blutwäsche-Behandlungen zahlen müssen. Laut Urteil muss die CSS deren Wirksamkeit bei Post-Covid-Erkrankungen abklären.
Eine Möglichkeit dafür wäre ein fachspezifisches Gutachten. Im Anschluss müsse die Krankenkasse neu über ihre Leistungspflicht entscheiden.