Ein Lottomillionär aus dem Thurgau kann mit seinem Umzug in den Kanton Schwyz keine Steuern sparen. Dies hat heute das Bundesgericht entschieden.
Lottomillionär scheitert vor Bundesgericht
Nach sechs Richtigen im Lotto versuchte ein Ostschweizer, mit einem Umzug in den Kanton Schwyz Steuern zu sparen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Lottomillionär kann mit dem Umzug in den Kanton Schwyz keine Steuern sparen.
  • Die «Steuerflucht» scheitert wegen des Bundesgerichts.
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Nachdem der Mann im Januar 2015 eine Million Franken im Lotto gewonnen hatte, meldete er sich in seiner Wohngemeinde ab. Danach liess er sich in einer steuergünstigen Gemeinde im Kanton Schwyz registrieren. Der heute 61-Jährige hatte bei seinen Eltern gewohnt, weil seine Firma pleite gegangen war.

Das Bundesgericht nimmt dem Lottomillionär nicht ab, dass er in Schwyz tatsächlich einen neuen Wohn- und damit Steuersitz begründet hatte. Zuvor fällt schon das Thurgauer Verwaltungsgericht den selben Entscheid. Er hatte sich dort als Untermieter bei einer guten Freundin angemeldet.

Das Bundesgericht schreibt dazu in einem heute Donnerstag veröffentlichten Urteil, die Vorinstanz habe «in diesem Zusammenhang zu Recht erwogen, es mute aussergewöhnlich an, dass ein Lottomillionär mit Jahrgang 1958 sich mit einem Zimmer in WG-ähnlichen Verhältnissen begnüge».

Auch weitere Argumente, mit denen der Mann die Begründung seines Wohnsitzes in Schwyz belegen wollte, hält das Bundesgericht für unglaubhaft. So führte er zwei Freunde auf, mit denen er sehr engen Kontakt habe und den geplanten Kauf eines Hauses.

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