Mall of Switzerland

Luzerner Bombendroher der Mall of Switzerland soll in den Knast

Der Luzerner Bombendroher hat am Freitag vor dem Kriminalgericht seine Taten zugegeben. Er hatte 2018 mit Bombenexplosionen gedroht.

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Die Luzerner Kantonspolizei konnte den Bombendroher festnehmen. (Archivbild) - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 40-jähriger Schweizer hatte 2018 im Kanton Luzern mit Bombenexplosionen gedroht.
  • Betroffen von den Bombendrohungen war die Mall of Switzerland in Ebikon LU.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Der Mann, der 2018 im Kanton Luzern zweimal mit einer Bombenexplosion drohte und dabei auch bis zu 200'000 Franken zu erpressen versuchte, hat am Freitag vor dem Kriminalgericht seine Taten zugegeben. Nun drohen ihm sechs Jahre Knast – dies fordert die Staatsanwaltschaft.

Erklären konnte er sie nicht. Ums Geld sei es ihm nicht gegangen.

Betroffen von den Bombendrohungen war die Mall of Switzerland in Ebikon LU, die darauf evakuiert wurde. Zwei Tage später forderte der Beschuldigte von der Luzerner Polizei Geld, andernfalls explodiere in einem Spital eine Bombe.

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Die Polizei Luzern zur Bombendrohung am 14. März 2018 in der Mall of Switzerland. - Nau.ch

Die Frage, wieso er das getan habe, quäle ihn selbst, sagte der 40-jährige Schweizer vor dem Gericht. Er habe keine Wut auf die Mall gehabt und es sei ihm nie ums Geld gegangen, er habe damals keine Schulden mehr gehabt. Der Beschuldigte erklärte, er habe immer von allen aufs Dach gekriegt und sei ein sehr emotionaler Mensch. Er sei nahe ans Wasser gebaut, er habe Druck ablassen müssen.

Psychologisches Gutachten erwähnt

Der Beschuldigte erwähnte ein psychologisches Gutachten, wonach seine Tat eine Art Flucht gewesen sei. Gehe die Gefängnistüre zu, seien die Probleme weg. Er sei kein böser Mensch und zuvor nie straffällig gewesen. Die vom Staatsanwalt geforderte sechsjährige Gefängnisstrafe halte er für übertrieben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Schreckung der Bevölkerung, arglistige Vermögensschädigung, versuchte Erpressung und versuchten falschen Alarm vor. Eine Bombe wurde damals zwar nicht gefunden. Die Polizei hatte die Drohung aber ernst genommen. Sie stellte das geforderte Geld bereit und deponierte es wie verlangt in einer Zugstoilette. Das Geld wurde jedoch von einer nicht beteiligten Person gefunden.

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Nau.ch war bei der Bombendrohung in der Mall of Switzerland dabei. Schnell drang sich die Frage auf: Wer zahlt die Fake-Bomben-Drohung? - Nau.ch

Nachdem die Geldübergabe gescheitert war, erhöhte der Beschuldigte seine Forderung auf 200'000 Franken. Bei der Geldübergabe in Sempach LU wurde er von der Polizei ausgetrickst - sie stopfte statt Geld eine Jacke in den in einem Fotoautomaten deponierten Rucksack. Minuten später wurde der Beschuldigte festgenommen.

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